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Bosbach: Rot-Grüne Politik der "ruhigen Hand" auch bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus unverantwortlich!

Berlin (ots)

Zur Einigung der Koalition, eine neue
Kronzeugenregelung - nicht - einzuführen, erklärt der
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach MdB:
Mit der Verabredung, in dieser Wahlperiode keine neue
Kronzeugenregelung im Strafrecht einzuführen, hat die rot-grüne
Koalition der Sicherheitslage in Deutschland erneut großen Schaden
zugefügt.
Verbrechen aufzuklären, gefährliche Straftäter zu überführen und
neue Straftaten zu verhindern, ist in manchen Fällen nur mit der
Hilfe von Tätern und deren Komplizen möglich. Gerade bei der dringend
notwendigen besseren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist
daher eine Kronzeugenregelung unverzichtbar. Der Staat sichert sich
die Kooperation sogenannter "Kronzeugen" durch die Aussicht auf einen
Strafnachlass. Dies ist zwar nicht unproblematisch, viel
problematischer - und für den Staat gefährlicher - ist es jedoch,
wenn aufgrund einer fehlenden Kronzeugenregelung Verbrechen nicht
aufgeklärt, gemeingefährliche Straftäter nicht überführt und neue
Straftaten nicht verhindert werden können. So arbeiten wir zum
Beispiel seit Jahrzehnten erfolgreich mit einer Kronzeugenregelung
gegen die Rauschgiftkriminalität.
Eine entsprechende Regelung für den Kampf gegen terroristische
Vereinigungen ist am 31. Dezember 1999 außer Kraft getreten. Es wäre
dringend notwendig gewesen, sofort eine Nachfolgeregelung zu
beschließen. Da sich die Koalition jedoch nicht auf eine neue
Kronzeugenregelung einigen konnte, wird es in dieser Wahlperiode
keine mehr geben. Rot-Grün hat damit der Sicherheitslage in
Deutschland einen großen Schaden zugefügt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits in ihrem Gesetzentwurf
zur Verbesserung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und
Terrorismus im August 2001 einen konkreten Vorschlag unterbreitet.
Auch der Bundesrat hat in einem Gesetzentwurf eine neue
Kronzeugenregelung gefordert. Dessen ungeachtet lehnen die
Bundesregierung und die rot-grüne Koalition diese Initiative der
Union und des Deutschen Bundesrates alternativlos ab.
In der öffentlichen Anhörung des Bundestages im November 2001
haben die Sachverständigen ausdrücklich bestätigt, dass eine
Kronzeugenregelung in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden von
großer Bedeutung wäre. Wiederholt haben auch Innenminister Schily und
Justizministerin Däubler-Gmelin in der Vergangenheit eine
entsprechende Initiative der Bundesregierung angekündigt. Zunächst
sollte eine neue Kronzeugenregelung zur Bekämpfung von gewalttätigen
Rechtsextremisten eingeführt werden, dann - nach den Terroranschlägen
vom 11. September - zur Bekämpfung des Terrorismus. Keine dieser
Zusagen wurde von der Bundesregierung eingehalten. Seit gestern
wissen wir: Diese Koalition wird den Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden dieses dringend notwendige Instrumentarium
für eine bessere Bekämpfung für Kriminalität und Terrorismus nicht
geben. Dadurch wird die Arbeit von Polizei und Justiz erschwert.
Bosbach dazu wörtlich: "Es kommt einem Offenbarungseid der
Koalition in der Innen- und Rechtspolitik gleich, dass sie es in der
gesamten Legislaturperiode nicht geschafft hat, sich über eine neue
Kronzeugenregelung im Strafrecht zu einigen. Damit wird erneut
deutlich, dass Innenminister Schily nicht mehr die politische
Autorität hat, in der Koalition das durchzusetzen, was er selber für
eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität für richtig
und notwendig hält.
Die große Diskrepanz zwischen den vollmundigen Ankündigungen des
Innenministers und seinen eher bescheidenen Taten ist unübersehbar.
Angesichts der neuen und großen Herausforderungen für die "Innere
Sicherheit" ist gerade in diesem Bereich die "Politik der ruhigen
Hand" der Bundesregierung und insbesondere der Justizministerin und
des Innenministers unverantwortlich.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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