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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Keine Aufweichung des strafrechtlichen Sanktionensystems

Berlin (ots)

Zu der Ankündigung von Bundesministerin
Däubler-Gmelin, einen Gesetzentwurf zur Vermeidung von
Ersatzfreiheitsstrafen vorlegen zu wollen, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die Überlegung, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen
weitgehend durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, ist bereits Teil
des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen
Sanktionensystems. Das Vorhaben zeichnet sich nach dem bisher
Bekanntgewordenen vornehmlich durch die Tendenz aus, das
strafrechtliche Sanktionensystem aufzuweichen, Geld- und
Freiheitsstrafen zu schwächen, die Strafrestaussetzung zur Bewährung
erheblich auszuweiten und überdies die Vollstreckung in die Länge zu
ziehen.
Die Ministerin wäre gut beraten, ihre unsäglichen Pläne gänzlich
zu den Akten zu legen. Das gilt auch für ihre Vorstellungen zur
Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Denn gemeinnützige Arbeit
taugt nicht zur flächendeckenden Reaktion auf Kriminalität. Zum einen
sind entsprechend geeignete Arbeitsstellen nur begrenzt vorhanden.
Zum anderen ist die Vorstellung, dass die Mehrheit der Verurteilten
zur Leistung gemeinnütziger Arbeit nicht nur in der Lage, sondern
hierzu regelmäßig auch willens sei, schlicht illusionär.
Aus dem Hause Däubler-Gmelin droht eine neue realitätsferne Reform
gegen jedweden Sachverstand.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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