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Geis: Reform des Wettbewerbsrechtes nur mit Augenmaß

Berlin (ots)

Zur Diskussion über eine Änderung des Rechtes gegen
den unlauteren Wettbewerb aus Anlass des Streits über die
Rabattaktionen des Bekleidungshauses C&A erklärt der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Bei allen Bestrebungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
sollte nicht verkannt werden, dass auch das Wettbewerbsrecht, also
auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem
Verbraucherschutz dient.
Zwar muss der Verbraucher nicht vor niedrigen Preisen geschützt
werden, zumal mit der Abschaffung des Rabattgesetzes die Gewährung
von Rabatten erst kürzlich grundsätzlich legalisiert worden ist.
Gleichwohl muss der Wettbewerb zugunsten des Verbrauchers erhalten,
geschützt und gefördert werden, weil sich ansonsten der im kleinen
gewährte Preisvorteil langfristig in ein Preisdiktat weniger Anbieter
verwandeln kann.
Wer in das Wettbewerbsrecht eingreift, muss dies mit Augenmaß
machen und die langfristigen Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen
Großunternehmen und kleinen Firmen bedenken. Der deutsche Verbraucher
ist auf beide angewiesen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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