Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Kors: Bei Pflege und Hospiz lässt Rot-Grün die Betroffenen im Stich

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung des
Pflege-Leistungs-Ergänzungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären
der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wolfgang Lohmann MdB, und die zuständige Berichterstatterin,
Eva-Maria Kors MdB:
Sowohl bei den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung als auch
bei der Förderung der ambulanten und stationären Hospize
vernachlässigt Rot-Grün die Interessen der Betroffenen, ihrer
Angehörigen und der ehrenamtlichen Helfer.
Im Bereich der ambulanten Hospize schraubt Rot-Grün die
Anforderung an die ehrenamtlichen Kräfte so hoch, dass ihr Aus
vorprogrammiert ist. Wenn ehrenamtliche Kräfte in Zukunft
palliativpflegerische Leistungen bzw. palliative Beratungen erbringen
müssen, dann überfordert sie dies. Viele ehrenamtliche Helfer
überlegen sich deshalb bereits heute, ihre mitmenschliche Zuwendung
und ihre Dienste bei der Sterbebegleitung einzustellen. Der
Reglementierungswahn von Rot-Grün steht der Entwicklung einer humanen
Gesellschaft entgegen und untergräbt das ehrenamtliche Engagement
vieler Mitglieder.
Mit dem Gesetzentwurf wurden ferner Erwartungen geweckt, die mit
dem vorgesehenen Förderbetrag von jährlich 900 DM für die pflegenden
Angehörigen von Dementen nicht erfüllt werden können. Die angestrebte
Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, für psychisch Kranke
und für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen im ambulanten
Bereich und der Aufbau von kostenintensiven Strukturen steht im
Widerspruch zu den von der Pflegeversicherung den Betroffenen zur
Verfügung gestellten Betrag von umgerechnet 2,47 DM täglich. Man
fragt sich, wie mit diesem Betrag jemand gefunden werden soll, der
Angehörige eines Demenzkranken für zwei oder drei Stunden am Tag
entlasten kann. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf der
Regierungskoalition keinerlei Verbesserungen für die Dementen in den
Heimen vorsieht. Gerade dort besteht aber ein besonderer
Handlungsbedarf. Fast die Hälfte der Menschen, die in Heimen leben,
sind dement und bedürfen einer besonderen Betreuung und
Beaufsichtigung. Die Pflegekräfte können diese Aufgabe oftmals nicht
erfüllen, weil die Personalsituation in den Heimen sehr angespannt
ist. Auf diese Problematik geht der vorgelegte Gesetzentwurf
überhaupt nicht ein. Außerdem berücksichtigt er nicht die
Lebenssituation von Demenzkranken und deren Angehörigen, die keine
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Auch diese
Demenzkranken bedürfen einer allgemeinen Beaufsichtigung und
Betreuung. Durch die Einbeziehung eines allgemeinen
Betreuungsaufwandes in den Verrichtungsbegriff, wie von der Union im
Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetz vorgeschlagen und in
Änderungsanträgen zu diesem Gesetzentwurf erneut eingefordert,
könnten auch diese Menschen Leistungen der sozialen
Pflegeversicherung erhalten. Zu dem würden dann auch die Angehörigen
dieser Demenzkranken Rentenanwartschaften erwerben, was uns besonders
wichtig erscheint, da sie in der Regel keiner beruflichen Tätigkeit
mehr nachgehen können. Leider hat Rot-Grün unsere Änderungsanträge
hierzu abgelehnt.
Ebenso wurde unser Änderungsantrag abgelehnt, der höhere Zuschüsse
für die stationären Hospize zum Inhalt hatte. Dabei müssen wir heute
feststellen, dass die Hospize für ihre Aufgaben immer weniger Geld
zur Verfügung haben. In aller Regel finanzieren sie sich über den
Zuschuss, den die Krankenkassen nach § 39 a SGB V gewähren, sowie
über Spenden und den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte. Spenden sind aber
immer schwerer zu aquirieren und bedingt durch das
Pflege-Qualitätssicherungs-Gesetz steigen die bürokratischen und
personellen Anforderungen auch in den Hospizen. Infolge dessen kann
das Spendenaufkommen auch nicht mehr Schritt halten mit den Ausgaben,
die auf stationäre Hospize zukommen. Deshalb hat die CDU/CSU-Fraktion
es für erforderlich gehalten, die Untergrenze für den Zuschuss der
Kassen von gegenwärtig 6 auf künftig 9 % der monatlichen Bezugsgröße,
also von kalendertäglich 268,80 DM auf 403,20 DM zu erhöhen. Mit
dieser Erhöhung würde die gesetzliche Krankenversicherung noch im
Rahmen dessen bleiben, was bei der Einführung eines Zuschusses an
Gesamtausgaben vorgesehen war. Im Jahr 1997 ist man nämlich von
Gesamtkosten in Höhe von ca. 80 Mio. DM für die GKV ausgegangen.
Gegenwärtig liegen die Aufwendungen hierfür bei ca. 40 Mio. DM.
Rot-Grün hat diesen Antrag kommentarlos abgelehnt.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion