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Koschyk: UN-Menschen-rechtsausschuss blamiert Bundesregierung

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses,
nach der die tschechische Gesetzgebung zur Rückgabe konfiszierten
Eigentums dem Völkerrecht widerspricht, erklärt der
vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB:
Die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses, dass die
tschechische Gesetzgebung über die Rückgabe und Entschädigung
konfiszierten Eigentums dem Pakt über bürgerliche und politische
Rechte widerspricht, ist vollauf zu begrüßen. Der
Menschenrechtsausschuss, eine Untergliederung der
UN-Menschenrechtskommission in Genf, hat festgestellt, dass die im
Gesetz enthaltene Bedingung der tschechischen Staatsbürgerschaft als
notwendige Voraussetzung der Rückgabe konfiszierten Eigentums eine
willkürliche und damit diskriminierende Bedingung darstellt. Diese
Bedingung verletzt damit den Artikel 26 des Paktes über bürgerliche
und politische Rechte von 1966.
Konkret ging es in dem Restitutionsfall um einen Gegner der
Hitler-Diktatur, der 1939 wie alle anderen Deutschen im sogenannten
Protektorat Böhmen und Mähren automatisch die deutsche
Staatsbürgerschaft erhalten hat. 1992 wurde ihm die
tschechoslowakische Staatsbürgerschaft nach seiner Rückkehr nach Prag
wieder verliehen. Die Feststellung des UN-Menschenrechtsausschusses
verdeutlicht damit, dass diejenigen Benesch-Dekrete, die fremde
Volksgruppen - vor allem Deutsche und Ungarn - diskriminieren,
weiterhin in Kraft sind. Dies wurde von der rot-grünen
Bundesregierung mit Bezug auf eine Aussage des tschechischen
Ministerpräsidenten Milos Zeman in Abrede gestellt. Die
Bundesregierung behauptete noch jüngst in ihrer Antwort auf eine
Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu sudetendeutschen
Anliegen: "Auf Initiative von Bundeskanzler Schröder stellte der
tschechische Ministerpräsident Zeman im März 1999 fest, dass die
Benesch-Dekrete in ihrer rechtlichen Wirksamkeit erloschen seien."
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen straft mit seiner
klaren Feststellung die Position der Bundesregierung Lügen. Diese
muss sich blamiert fühlen.
Es ist jedoch nicht zuletzt im Interesse der heimatvertriebenen
Deutschen und der Angehörigen der deutschen Minderheit in der
Tschechischen Republik zu hoffen, dass die tschechische Seite sich
nach dieser deutlichen Verurteilung ihrer Restitutionsgesetzgebung
durch eine UN-Unterorganisation in die Pflicht genommen fühlt, ihre
völkerrechtswidrige Restitutionsgesetzgebung gründlich zu
überarbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass die noch fortgeltenden
diskriminierenden Unrechtsdekrete, die durch den seinerzeitigen
Staatspräsidenten Bensch erlassen worden sind, aufgehoben werden. Es
darf nicht hingenommen werden, dass diese diskriminierenden Dekrete
bei einer Aufnahme Tschechiens in die Europäische Union in die Werte-
und Rechtsgemeinschaft der EU überführt werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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