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Geis: Wann kommt die Kronzeugenregelung?

Berlin (ots)

Zu der gestrigen Öffentlichen Anhörung im
Rechtsausschuss über Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erklärt
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Es geht nicht mehr darum, ob die Kronzeugenregelung neu aufgelegt
werden sollte, sondern nur noch darum, wann die Neuregelung erfolgen
wird. In der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses über das
Maßnahmenpaket der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und andere Vorschläge
zur Bekämpfung des Terrorismus hat sich erwartungsgemäß eine
überwältigende Mehrheit der Sachverständigen für eine
Kronzeugenregelung ausgesprochen.
Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die Grünen ein
Einsehen haben und ihre ideologischen Vorbehalte gegen eine
vernünftige Neuregelung endlich aufgegeben werden. Die
Bundesregierung sollte hierzu unverzüglich den von ihr angekündigten
Gesetzentwurf vorlegen. Denn die Einzelheiten der Neuregelung spielen
kaum eine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass eine unerträgliche
Gesetzeslücke nach zwei nutzlos verstrichenen Jahren endlich
geschlossen wird.
Die Anhörung hat darüber hinaus einen Etikettenschwindel der
Bundesregierung aufgedeckt: Aus dem ersten sogenannten
Sicherheitspaket hat lediglich die vorgesehene Einführung eines
Paragraph 129b Strafgesetzbuch (StGB) Zustimmung gefunden. Der vor
dem 11. September 2001 eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Nachfolgeregelung des Paragraph 12 Fernmeldeanlagengesetz (FAG)
ist hingegen als kontraproduktiver Rückschritt entlarvt worden. Die
Vorlage ist dringend korrekturbedürftig, da anderenfalls die
Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden ohne zwingenden Grund
erheblich verkürzt würden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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