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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Gezielte Irreführung?

Berlin (ots)

Zu der Erklärung der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, es sei das Ziel
der Bundesregierung, das "Verbrechen" des Kindesmissbrauchs "mit
allen Mitteln" zu bekämpfen, erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Bei der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs glänzt die
Bundesregierung ihren eigenen Worten zuwider durch eine zunehmend
unerträgliche Tatenlosigkeit.
Die heutige Erklärung von Bundesministerin Bergmann, es sei das
Ziel der Bundesregierung, das "Verbrechen" des Kindesmissbrauchs "mit
allen Mitteln" zu bekämpfen, ist entweder ein Beleg der Unkenntnis
oder aber eine gezielte Irreführung. Denn seit langem verweigert sich
die Bundesregierung der Forderung sowohl des Bundesrates als auch der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs
von Kindern (§ 176 Abs. 1 und 2 StGB), die derzeit als bloßes
Vergehen eingestuft sind, wieder als Verbrechen zu kennzeichnen.
Schamlos ist auch die Behauptung, dass der Kindesmissbrauch "mit
allen Mitteln" bekämpft werde. Richtig ist vielmehr, dass aufgrund
der Verweigerungshaltung von SPD und Grünen die Telefonüberwachung in
den einschlägigen Fällen nach wie vor unzulässig ist und dass das
überaus erfolgreiche Mittel der DNA-Analyse nur unzureichend
angewandt wird.
Allerdings befindet sich Bundesministerin Bergmann in guter
Gesellschaft. Auch Bundeskanzler Schröder glänzte vor wenigen Monaten
mit einer ähnlich vollmundigen Erklärung ("wegschließen - und zwar
für immer!"). Nur lässt die Bundesregierung dem keine Taten folgen.
Hier wird blanker Populismus auf dem Rücken der Opfer und ihrer
Angehörigen betrieben.
Die Regierungsfraktionen werden in den nächsten Wochen Gelegenheit
haben, die augenfällige Diskrepanz zwischen Wort und Tat aufzugeben.
Die CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion hofft jedenfalls auf konstruktive
Ausschussberatungen über den von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur
Bekämpfung von Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten
(BT-Drs. 14/6709). Die Initiative sieht neben einer Aufstufung der
Grundfälle des Kindesmissbrauchs zum Verbrechen, die Möglichkeit
einer Telefonüberwachung in diesen Fällen, eine konsequente Nutzung
der DNA-Analyse, die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung
sowie weitere dringend gebotene Maßnahmen vor.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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