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Liebing: Bund erweist sich erneut als verlässlicher Partner der Kommunen

Berlin (ots)

Bundesregierung hält Zusagen zur Stärkung der Kommunen ein Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing:

"Der Bund steht zu seinen Zusagen und unterstützt weiterhin die Kommunen finanziell. Dabei dürfen wir nicht vergessen: Die Länder stehen in der Verantwortung für ihre Kommunen. Es ist unumgänglich, dass die Bundesunterstützung auch tatsächlich zusätzlich und ungekürzt bei den Kommunen ankommt. Kommunalentlastungen des Bundes sind kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten.

Der Bund hält mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz seine Zusagen zur Stärkung der Kommunen ein und erweist sich einmal mehr als verlässlicher Partner der Kommunen. Für weitere Schritte zur Stärkung der Kommunen ist das Vertrauen darin wichtig, dass auch die Länder ein verlässlicher Partner der Kommunen sind. Mit Taschenspielertricks, wie sie bislang zum Teil praktiziert werden, gefährden die Länder den eingeschlagenen Weg. Die Länder können mit einer überzeugenden Zustimmung im Bundesrat und einem anschließenden kommunalfreundlichen Verhalten unterstreichen, wie wichtig ihnen die Kommunen sind.

Das Länderverhalten in der Vergangenheit lässt Zweifel zu, ob die Bundesentlastung tatsächlich ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommt:

   - Die Bundesländer fordern in einem einstimmigen Beschluss die 
     Bundesregierung auf, bei der Reform der Eingliederungshilfe die 
     Träger der Eingliederungshilfe um fünf Milliarden Euro zu 
     entlasten. Das bedeutet: Aufgrund der unterschiedlichen 
     Zuständigkeitslage würde die für die Kommunen gedachte 
     Entlastung nicht überall auch tatsächlich bei den Kommunen 
     ankommen. Ein überwiegender Teil flösse in die Kassen der 
     Länder.
   - Erste Bundesländer reklamieren bereits den Anteil ihrer Kommunen
     an der im kommenden Jahr auszuzahlenden eine Milliarde Euro für 
     ihren Landeshaushalt - mit der Begründung, dass die 
     Eingliederungshilfe aus dem Landeshaushalt finanziert werde. 
     Hier wird ein Zusammenhang hergestellt, den es gar nicht gibt: 
     Die in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils vom Bund 
     bereitgestellten Milliarde fließt unabhängig von der 
     Eingliederungshilfe. Hier gibt es keinen inhaltlichen 
     Zusammenhang.
   - Mit der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter hat
     der Bund die Kommunen um mehr als fünf Milliarden Euro jährlich 
     entlastet - oder besser gesagt entlasten wollen. Denn ein Teil 
     dieser Bundesmittel fließt in die Landeshaushalte mit der 
     Begründung, dass dort ja auch ein Teil der Kosten für die 
     Grundsicherung im Alter finanziert wird. Auch hier wird ein 
     falscher Zusammenhang hergestellt: Es ging mit der größten 
     Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik 
     Deutschland nicht darum, dass der Bund die Träger der 
     Grundsicherung im Alter entlastet. Es ging darum, dass die 
     Kommunen entlastet werden sollten - die Grundsicherung im Alter 
     ist dafür nur das erforderliche Vehikel gewesen."

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2014 das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Damit wird zum einen der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des ALG II um 500 Millionen Euro erhöht. Zum anderen wird der Kommunalanteil an der Umsatzsteuerverteilung ebenfalls um 500 Millionen Euro ergänzt. Schließlich wird mit der Aufstockung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" um 550 Millionen Euro eine weitere erhebliche Unterstützung für die Kommunen beschlossen. Hinzukommt als Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung eine weitere Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung von jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 zugunsten der Länder.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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