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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Keine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Berlin (ots)

Zu der am Dienstag von der FDP in einem
Entschließungsantrag geforderten begrenzten Zulassung der
Präimplantationsdiagnostik für werdende Eltern mit schweren
Erbkrankheiten erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie,
Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB:
Die Präimplantationsdiagnostik ist grundsätzlich abzulehnen.
Embryonen dürfen nicht unter genetischen Gesichtspunkten einer
Bewertung unterzogen und gegebenenfalls ausgesondert werden. Damit
wird eine Selektion nach Behinderung und Krankheiten zugelassen und
zwischen "lebenswertem" und "nicht lebenswertem" Leben unterschieden.
Das Argument der FDP, dass dieses Verfahren nur auf eng zu
begrenzende Fälle, z.B. bei schweren Erbschäden, zu beschränken sei,
widerspricht jeder Lebenserfahrung. Es besteht die Gefahr, dass nach
der Zulassung der PID auch das Tor für eine generelle Selektion
geöffnet wird. Damit kann entsprechend dem wissenschaftlichen
Erkenntnisstand, z.B. das Geschlecht, die Größe oder die Haarfarbe
ausgewählt werden. Bereits bei der Pränataldiagnostik zeigen die
Erfahrungen, dass diese sich entgegen der ursprünglichen Aussage der
Fachleute zu einem Screeningverfahren entwickelt hat, das heute
beinahe regelmäßig Anwendung findet. Eine ähnliche Entwicklung ist
auch bei der PID zu befürchten.
Auch der Hinweis auf die Straffreiheit von
Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der "medizinischen Indikation"
kann kein Argument für die Zulassung der PID sein. In der
Konfliktsituation einer Schwangerschaft kann eine Kollision zwischen
der Schwangeren gegenüber dem werdenden Leben entstehen. Es steht
somit Leben gegen Leben. Im Gegensatz dazu geht es bei der PID nicht
um einen Konflikt der Schwangeren, da erst die diagnostische Methode
die Problematik erzeugt. Ebenso wird durch die Praxis das Argument
widerlegt, dass durch die PID eine Abtreibung nach Pränataldiagnostik
verhindert werden könne, da nach der PID zur Kontrolle auch eine PND
nachgeschoben wird und dann auch eine Abtreibung erfolgen kann.
Die Menschenwürde steht nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht zur
Disposition. Je weiter die Forschung voranschreitet, desto
schwieriger wird die Definition von Grenzen. Deshalb ist es
notwendig, sich nicht nur an wissenschaftlichen Erkenntnissen und
Interessen zu orientieren, sondern klare ethische Grenzen zu setzen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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