Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Doss: Rot-grüne Koalition lässt Bauwirtschaft im Stich

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im
Bundestag zur krisenhaften Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erklärt
der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hansjürgen Doss MdB, zur dramatischen Lage in der Bauwirtschaft:
Die Beschäftigungssituation in der Bauwirtschaft war noch nie so
schlecht wie heute:
  • Im Bauhauptgewerbe sind nur noch 930.000 Arbeitsplätze besetzt. 1995 waren es noch 1,4 Millionen. In diesem Jahr werden weitere 60.000 Arbeits-plätze verloren gehen. Rund 250.000 arbeitslose Bauarbeiter suchen händerin-gend Arbeit.
  • Die Schwarzarbeit blüht. Jährlich gehen durch Schwarzarbeit und illegal operie-rende Subunternehmen 125 Milliarden DM an Steuereinnahmen verloren.
  • Der Auftragsbestand in der Bauwirtschaft ist der niedrigste seit der Wiederverei-nigung. Die Auftragseingänge im Wohnungsbau, insbesondere in den neuen Ländern, sind auf dem niedrigsten Stand seit vielen Jahren.
  • Umsätze und Investitionen in der Bauwirtschaft sind stark rückläufig.
  • Das dramatische Absinken der Baugenehmigungen um 20 % im letzten Jahr hat sich im 1. Quartal 2001 ( - 24 % ) nochmals verstärkt.
Es muss befürchtet werden, dass sich angesichts der dramatischen
Situation in der Bauwirtschaft auch die Prognosen für die
Gesamtwirtschaft als zu optimistisch erweisen werden.
Anstatt für positive Impulse zugunsten der heimischen
Bauwirtschaft zu sorgen, hat die rot-grüne Koalition die
Rahmenbedingungen für den Bau drastisch verschlechtert.
Gerade das mittelständisch geprägte Baugewerbe leidet unter der
Verteuerung der Energiekosten - insbesondere durch die Ökosteuer -,
der Einschränkung befristeter Arbeitsverträge, dem Rechtsanspruch auf
Teilzeitarbeit und der Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. In
der Anhörung wurde zum Ausdruck gebracht, dass es die Bundesregierung
versäumt hat, in Brüssel eine Senkung des Mehrwertsteuer-satzes auf
Bauleistungen zu beantragen. Die Investitionsquote im Bundeshaushalt
bewegt sich auf einem Rekordtief. Die aus den UMTS-Erlösen
finanzierten Infrastrukturinvestitionen sind nur ein Tropfen auf den
heißen Stein. Die Finanzpolitik des Bundes verschiebt Lasten auf
Länder und Gemeinden, so dass deren Investitionsfä-higkeit als
wichtigster öffentlicher Auftraggeber erheblich beschnitten wird.
Privatfinanzierungsmodelle für die öffentliche Infrastruktur
scheut die Bundesregie-rung wie der Teufel das Weihwasser und lässt
das hier verfügbare Investitionspoten-zial ungenutzt. Die
Industrienation Deutschland lebt bei der Verkehrsinfrastruktur
inzwischen von der Substanz. Allein der kommunale Investitionsbedarf
erreicht einen Wert von fast einer Billion DM.
Die Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau ist durch zahlreiche
steuerliche Ver-schlechterungen, wie z.B. die Absenkung der
Einkommensgrenze bei der Eigen-heimzulage und die Einführung der
Mindestbesteuerung, beeinträchtigt worden und wird sich durch die
Mietrechtsreform weiter verringern.
Auch eine wirkungsvolle Bekämpfung der Schwarzarbeit, deren
Schwerpunkt im Baugewerbe liegt, findet nicht statt. Die
Regierungskoalition sucht ihr Heil weiterhin in Maßnahmen wie:
  • der Anhebung der Bußgeld- und Strafrahmen,
  • der Einführung neuer Straftatbestände,
  • der verbesserten personellen Ausstattung der Verfolgungsbehörden,
  • dem intensivierten Austausch von Informationen zwischen den Verfolgungsbehörden,
  • der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bis hin zur Konzentration auf weniger Behörden.
Das allein genügt aber nicht. Die Ursachen der Probleme müssen
beseitigt werden. Legale Arbeit muss wieder bezahlbar werden. Die
Arbeitnehmer verdienen "netto" zu wenig und kosten "brutto" zu viel.
Nur durch eine konsequente Senkung der Steuern und Sozialabgaben kann
Schwarzarbeit wirksam eingedämmt werden. Bedauerlicherweise hat die
Regierungskoalition mit ihrer Steuerreform die falschen Signale
gesetzt. Die Steuersätze für Arbeitnehmer und mittelständische
Unternehmen werden im Vergleich zu Kapitalgesellschaften nur
unzureichend und viel zu spät reduziert. Die mögliche Senkung des
Arbeitslosenversicherungsbeitrages wird auf die lange Bank geschoben.
Damit deutsche Betriebe gegenüber europäischen Anbietern auf
deutschem Boden im Wettbewerb bestehen können, muss gehandelt werden.
Positiv hervorzuheben ist der von den unionsgeführten Ländern
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen initiierte Gesetzentwurf des
Bundesrates zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe vom
September 2000. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein 15%iger
steuerlicher Pflichtabzug für Subunternehmer eingeführt werden, um
endlich illegale Scheinfirmen vom deutschen Markt zu vertreiben.
Leider hat Bundesfinanzminister Eichel diesem Gesetzentwurf
monatelang die Unterstützung verweigert, so dass die dringend
notwendige Beschlussfassung im Bundestag erst im Mai 2001 erfolgen
konnte.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert von der Bundesregierung ein
Konzept zur Verbesserung der Lage der Bauwirtschaft:
1. Um legale Arbeit wieder bezahlbar zu machen, muss die
Steuerbelastung von Arbeitnehmern, mittelständischen Unternehmen und
Freiberuflern über den ge-samten Tarifverlauf spätestens zu Beginn
2003 wesentlich stärker und schneller als von der Bundesregierung
vorgesehen zurück geführt werden.
Die Sozialversicherungssysteme sind umgehend und grundlegend durch
zu-kunftsorientierte Reformen zu stärken, damit die
Sozialversicherungsbeiträge - wie von der rot-grünen Koalition
versprochen - endlich auf unter 40% sinken können.
Die Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten, die die Möglichkeit der
ermäßigten Umsatzsteuer auf arbeitsintensive Dienstleistungen im
Baugewerbe ergriffen haben, sind intensiv zu prüfen, um darauf
aufbauend dieses in Frankreich offensichtlich sehr positiv wirkende
Instrument ggf. auch in Deutschland einsetzen zu können.
2. Wir brauchen eine Infrastrukturoffensive für einen
beschleunigten Ausbau der Schienenwege, der Autobahnen, der Bundes-
und Landstraßen und - insbesondere in den neuen Bundesländern - der
kommunalen Infrastruktur. Nur so kann die Bauwirtschaft endlich
wieder Boden unter die Füße bekommen. Soweit ausreichende
Finanzmittel nicht verfügbar sind, muss die Bundesregierung den Mut
zu Umschichtungen im Haushalt zugunsten von Investitionen aufbringen
und die Investitionsfähigkeit von Ländern und Kommunen vor allem in
den neuen Ländern stärken. Außerdem muss die Bundesregierung endlich
ihre Denkblockade bei Privatfinanzierungsmodellen aufgeben.
3. Die Wohneigentumspolitik der Bundesregierung darf nicht länger
Spielwiese für fiskalisch begründete und ideologisch motivierte
Belastungstests sein, sondern muss wieder stärker dem hohen
Stellenwert der selbstgenutzten Immobilie beim Bürger Rechnung
tragen. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter bei Nachweis
der Herstellungskosten für die Beantragung der Eigenheimzulage darf
der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung keinen Vorschub
leisten.
Aus städtebaulichen wie aus baukonjunkturellen Gründen ist eine
Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung dringend
geboten. Die mit einem hohen Multiplikator angestoßenen privaten
Folgeinvestitionen kommen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen
der Bauwirtschaft zugute.
4. Es besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen den
erheblichen Mitteln, die für die aktive Arbeitsmarktpolitik
aufgewendet werden (ca. 45 Mrd. DM) und den knappen Mitteln, die den
Kommunen besonders in den neuen Ländern für Investitionen zur
Verfügung stehen. Die Bundesregierung muss deshalb dafür sorgen, dass
die ABM-Mittel zielgerichteter und sparsamer ausgegeben werden und
dass gleichzeitig den Kommunen ausreichende eigene Mittel für
Investitionsausgaben zur Verfügung stehen. So kann die Konkurrenz
von ABM-Projekten gegenüber regulär tätigen (Bau)betrieben vermieden
werden.
5. Die Erweiterung der Europäischen Union macht mit Blick auf die
Wettbewerbslage in der Bauwirtschaft Übergangsfristen nicht nur
hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer sondern auch im
Blick auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
erforderlich. Ansonsten würde es aufgrund erheblicher
Lohnunterschiede zu einem zusätzlichen Migrationsdruck auf den
deutschen Bauarbeitsmarkt bzw. zu einer Verdrängung deutscher
Anbieter durch Firmen aus den Beitrittsländern kommen.
Übergangsfristen können aber nicht das Allheilmittel für die
Erfordernisse des anstehenden Anpassungsprozesses sein, weil die
Anpassungsprobleme dadurch nur zeitlich verschoben werden.
Erstrebenswert sind deshalb umfassende Lösungen, die unsere
Standards dauerhaft vor Wettbewerbsverzerrungen durch entsandte
Arbeitnehmer aus alten und neuen Mitgliedsstaaten schützen, ohne
speziell für die Beitrittsländer diskriminierend zu wirken. Die jetzt
anstehende Reform der EU-Entsenderichtlinie muss auch dazu genutzt
werden, den besonderen Anforderungen nach einer EU-Erweiterung zu
begegnen.
6. Das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" hat sich als
nicht ausreichend erwiesen, um dem Problem der mangelnden
Zahlungsmoral wirksam und auf Dauer beizukommen. Es ist deshalb
erforderlich,
  • Arbeiten zur Schaffung eines gesonderten Bauvertragsrechts u.a. auf Basis der neuen Vorschläge des Freistaates Sachsen unverzüglich wieder aufzunehmen;
  • das "Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen" (GSB) zu modernisieren, welches die ordnungsgemäße Verwendung der innerhalb eines Bauvorhabens fließenden Gelder absichern will;
  • die Überlegungen zur Schaffung eines prozessualen Instruments (Voraburteil) fortzusetzen, das es dem Richter ermöglichen soll, Bauunternehmen, Handwerkern und Freiberuflern vorab einen Teil der eingeklagten Forderung trotz vorgebrachter Mängelrügen zuzusprechen.
7. Angesichts der angespannten Lage der Bauwirtschaft werden
Bauleistungen zunehmend nicht mehr kostendeckend angeboten. Bei
öffentlichen Bauausschreibungen werden von Firmen, die dringend einen
Anschlussauftrag brauchen, Bauleistungen zu Preisen angeboten, die
nicht alle Kosten decken. Obwohl nach geltendem Vergaberecht nicht
allein der niedrigste Preis, sondern die Wirtschaftlichkeit des
Angebots entscheiden soll, erteilen die öffentlichen Bauauftraggeber
in rund 95% der Fälle dem billigsten Anbieter den Zuschlag. Hohe
Nachforderungen und Rechtsstreitigkeiten sind oft die Folge. Die
Bundesregierung darf die Mängel der Vergabepraxis auf allen Ebenen
der öffentlichen Verwaltung nicht länger ignorieren und muss
Instrumente entwickeln, mit denen die ruinöse Billigstpreisvergabe
gestoppt werden kann.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 05.07.2001 – 12:49

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Riegert: SPD nicht an Konsens interessiert?

    Berlin (ots) - Zu den Entschließungsanträgen bezüglich der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion "Doping im Spitzensport und Fitnessbereich" erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Sport und Ehrenamt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB: Trotz Aufforderung durch den Rechtsausschuss, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu formulieren, ...

  • 05.07.2001 – 12:42

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Rauen: Schröder ist auf dem Arbeitsmarkt gescheitert

    Berlin (ots) - Zu den heute von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für Juni 2001 erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Rauen MdB: Am Arbeitsmarkt geht es immer schneller bergab. Während die statistisch ausgewiesene Arbeitslosenzahl im Januar 2001 noch um 200.000 unter dem ...