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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aigner: Sachverstand gegen Rentenphantasie des Kanzlers

Berlin (ots)

Anlässlich der Beratungen der Enquetekommission
"Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" zur Anerkennung
ehrenamtlicher Zeiten in der Rente erklärt die Obfrau der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquetekommission "Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements", Ilse Aigner MdB:
Eine Anrechnung von Zeiten bürgerschaftlichen Engagements in der
Rentenversicherung soll es nicht geben. Zu diesem Ergebnis kamen die
Mitglieder der Enquetekommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen
Engagements" nach intensiven Beratungen ohne Gegenstimmen. Nach dem
sachverständigen Standpunkt der Kommissionsmitglieder handelt es sich
beim Erwerb von Rentenpunkten letztlich um die Zahlung eines zeitlich
versetzten Zusatzeinkommens. Dies widerspricht dem Grundsatz der
Unentgeltlichkeit ehrenamtlicher Tätigkeit.
Bedenken bestanden auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten.
Unstrittig ist, dass nicht jedes freiwillige Engagement erfasst
werden kann. Soll beispielsweise die Frau, die über 30 Jahren
freiwillig in der Kirchengemeinde hilft, genau die gleiche
Anerkennung durch Rentenzahlung bekommen wie der Schüler in der
Schülermitverwaltung oder der Bürger, der freiwillig gegen einen
Castortransport demonstriert? Wegen der Schwierigkeit der Überprüfung
von rentenrechtlich relevanten Engagementzeiten würden in erster
Linie Freiwillige in größeren Organisationen begünstigt werden, die
formell stärker eingebunden sind. Weniger formell eingebundene
Engagementformen würden dementgegen faktisch ausgegrenzt.
Eine Einbeziehung in die Rente würde eine Abweichung vom Grundsatz
der betragsbezogenen Rentenzahlung in erheblichem Umfang bedeuten.
Würde jeder 4. Engagierte für 10 Wochenstunden Engagement,
eingebracht über 20 Jahre, Rentenzahlungen erhalten, so würde dies
das derzeitige Rentenvolumen um ca. 17 Mrd. DM erhöhen. Dies
entspricht etwa einem Gegenwert von einem ganzen Beitragspunkt bei
den Beitragszahlern.
Eine stärkere Anerkennung ehrenamtlichen und freiwilligen
Engagements ist wichtig und notwendig. Der Weg über die
Rentenberücksichtigung ist aber aus Sicht der Fachleute der falsche.
Gerade für Frauen, die lange Zeit ehrenamtlich tätig waren, muss eine
andere Form der Anerkennung gefunden werden. Denkbar scheinen mir -
nach dem Subsidiaritätsprinzip - Lösungen, bei denen Verbände und
Organisationen die bei ihnen tätigen Engagierten eigenständig
absichern. Dies scheint auch nicht unangemessen, da die Freiwilligen
zu einer immensen Wertschöpfung im materiellen und immateriellen
Bereich beitragen.
Sowohl Bundeskanzler als auch Bundespräsident haben sich aus
Opportunismus für eine Anerkennung ehrenamtlichen Engagements
ausgesprochen. Dass beim Bundeskanzler die Beliebigkeit und
Kurzlebigkeit des Wortes Markenzeichen ist, ist bekannt. Hoffentlich
macht sein Beispiel nicht dauerhaft Schule.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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