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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: Ein Ja zur Reform - aber so nicht!

Berlin (ots)

Zu den heutigen Beschlüssen im parlamentarischen
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über eine Reform des
Wohnungsbaurechts erklärt der wohnungspolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
Die rot-grüne Koalition hat unter erheblichem Zeitdruck in den
Ausschüssen heute die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass am
Freitag der Bundestag die Reform des Wohnungsbaurechts abschließend
beraten wird. Kehrseite des rot-grünen Jubels: Die
Wohnungsbautätigkeit wurde durch unkoordiniertes Handeln im Miet,-
Steuer- und Eigenheimgesetz an die Wand gefahren. Aus dem notwendigen
wohnungspolitischen Gleitflug wurde ein Sturzflug mit Crash, in den 3
ersten Monaten 2001 ging die Zahl der Baugenehmigungen um 24% zurück.
Die Wohnkosten liegen in der Preistreiber- Spitzengruppe.
Notwendigkeit und Dringlichkeit einer umfassenden Reform des seit
1956 in seinen Grundzügen weitgehend unverändert gebliebenen Rechts
des sozialen Wohnungsbaus sind unbestritten. Auch einige inhaltliche
Reformschritte können von der CDU/CSU mitgetragen werden, wie etwa
die Abschaffung der Kostenmiete beim Neubau von Sozialwohnungen, die
Aufwertung der Wohnungsbestandsförderung, die Schaffung ausgewogener
Bewohnerstrukturen, der Erwerb von Belegungsrechten, die Stärkung des
kosten- und flächensparenden Bauens, die Stärkung der kommunalen
Mitverantwortung, die Einräumung größerer Länderflexibilität bei
Erhalt der Bundeskompetenz. Das zur Verabschiedung anstehende Gesetz
kann hier bekanntlich auf wichtige Vorarbeiten in der letzten
Wahlperiode - ein Reformanlauf war 1998 aus vordergründig
wahltaktischen Motiven heraus an der roten Bundesratsmehrheit
gescheitert - sowie auf die Leitlinien-Vorgaben einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der auch die CDU/CSU-regierten Länder
mitwirkten, aufbauen.
In zwei nachträglichen Korrekturen des Regierungsentwurfs sieht
die CDU/CSU auch von ihr eingebrachte Forderungen berücksichtigt:
  • Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums soll künftig schon bei Familien mit 2 Kindern (statt wie bisher 3 Kindern) einsetzen.
  • Der Verzicht auf eine Zusammenlegung der Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten bei Wegfall der Abstufung nach Baujahrgängen dokumentiert das Eingeständnis, dass dieser Vorschlag teils zu erheblichen Mietpreissteigerungen für Mieter im Sozialwohnungsbestand, teils zu Einnahmeausfällen in der Wohnungswirtschaft geführt hätte.
Rot-Grün hat im übrigen alle weiteren konstruktiven Anträge der
CDU/CSU abgebügelt. Dies gilt leider auch für unser zentrales
Anliegen, die Mindestbeteiligung des Bundes an der sozialen
Wohnungsbauförderung von 450 Mio. DM (230 Mio. EURO) auf 1 Mrd. DM
(500 Mio. EURO) anzuheben, unter Verzicht auf eine Auflockerung der
Zweckbindung von Darlehens- Rückflussmitteln.
Rot-Grün muss sich daran erinnern lassen, dass sie in ihrer
Oppositionszeit die finanzielle Verantwortung des Bundes, die in den
Bundeshaushalten der 90er Jahre überwiegend zwischen 2 und 4 Mrd. DM
jährlicher Verpflichtungsrahmen und damit erheblich über dem
gesetzlichen Mindestrahmen lag, stets für zu niedrig gehalten hatte
und daraus noch im letzten Bundestagswahlkampf programmatische
Zusagen über eine gesetzliche Verstetigung der Bundesfinanzhilfen auf
einem Mindestniveau von 1 bis 2 Mrd. DM jährlich herleitete. Fakt ist
auch, dass die neue Bundesregierung diese Versprechungen gebrochen
hat und die Mittel für den sozialen Wohnungsbau seit
Regierungsübernahme drastisch zusammengestrichen hat. Der jährliche
Verpflichtungsrahmen wurde von 1,35 Mrd. DM in 1998 auf inzwischen
450 Mio. zurückgeführt, die Sollansätze in den jeweiligen
Bundeshaushalten von 2,9 Mrd. DM in 1998 auf 1,3 Mrd. DM in 2002. Bei
gleichzeitig erwarteten Darlehensrückflüssen des Bundes in Höhe von
über 1,6 Mrd. DM hat Rot-Grün aus der sozialen Wohnungsbauförderung
sogar ein Überschussmodell für den Bund gemacht.
Die finanzielle Unterdotierung lässt sich trotz regional
teilweiser entspannter Wohnungsmärkte und Leerstandsprobleme
insbesondere in den neuen Bundesländern nicht vereinbaren mit den an
das Reformkonzept geknüpften neuen Aufgabenstellungen und dem
wirksamen Einsatz der vor allem um die Bestandsförderung und den
Erwerb von Belegungsrechten erweiterten Instrumente. Die CDU/CSU sagt
deshalb Nein zum rot-grünen Täuschungsmanöver.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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