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Koschyk: Interessengerechte und pragmatische Lösung bei Rückgabe kriegsbedingt verlagerter Archivbestände anstreben

Berlin (ots)

Zu den Verhandlungen mit Polen über die Rückgabe
kriegsbedingt verlagerter Archivbestände erklärt der
vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB:
Seit dem Inkrafttreten des deutsch-polnischen
Nachbarschaftsvertrages von 1991 verhandeln Deutschland und Polen
über die Rückgabe kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter, wozu auch
Archivalien zählen. Bislang unvereinbare Positionen haben die
Verhandlungen langwierig gestaltet. Die aus deutschen und polnischen
Wissenschaftlern, Publizisten und Journalisten bestehende
"Kopernikus-Gruppe" hat unlängst Vorschläge zur Lösung des Problems
vorgelegt. Diese sehen mit Blick auf die streitbefangenen Archivalien
entgegen völkerrechtlichen Gewohnheiten vor, das personale
Herkunftsprinzip nur bei Archivalien anzuwenden, denen heute noch
eine juristische Bedeutung zukommt. In der Praxis bedeutete dies:
Lediglich Akten aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches mit
aktueller juristischer Relevanz würden in die Bundesrepublik
Deutschland überführt oder hier verbleiben.
Auf meine Parlamentsanfrage hin hat die Bundesregierung die
Vorschläge der Kopernikus-Gruppe eher skeptisch beurteilt und zu
Recht betont, dass Lösungen auch interessengerecht sein sollten. Zu
ergänzen ist, dass sie auch völkerrechtskonform sein müssen. Bei den
Verhandlungen über die Rückgabe von Archivalien vertritt die deutsche
Seite das international praktizierte personale Herkunftsprinzip. So
befinden sich z.B. die Akten der alliierten Besatzungsverwaltungen in
Deutschland aus der Zeit zwischen 1945 und 1949 nicht etwa in
deutschen Hauptstaatsarchiven, sondern selbstverständlich in den
Zentralarchiven ihrer jeweiligen Heimatstaaten.
Polen hat hingegen einen Standpunkt entwickelt, der es
offensichtlich ermöglichen soll, Anspruch auf einen möglichst großen
Teil der Archivalien aus den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen
Reiches erheben zu können. Zum einen gehören nach Auffassung der
polnischen Seite ungeachtet staatlich-administrativer Zusammenhänge
oder Fragen der Bevölkerungskontinuität Archivalien an den Ort, an
dem sie einstmals entstanden sind. Danach wäre die gesamte
archivalische Überlieferung aller preußischen und deutschen Behörden,
die ihren Sitz in einer heute in Polen liegenden ehemals deutschen
Region hatten, und die sich heute in der Bundesrepublik Deutschland
befindet, an Polen abzugeben. Zum anderen vertritt Polen mit Blick
auf die Provinz Ostpreußen ein "Anteilsprinzip": Diese Provinz gehöre
heute zu etwa drei Fünfteln Polen. Daher stünden Polen nicht nur die
Archivalien der Behörden aus dem südlichen Ostpreußen zu, sondern
auch solche aus Königsberg.
Beide Argumentationslinien sind unvereinbar. Im Falle der Provinz
Brandenburg wird von Polen ausschließlich auf dem ersten Prinzip
bestanden, indem etwa der Archivbestand einer oberen
Provinzialverwaltungsbehörde mit Sitz in Küstrin beansprucht wird,
obwohl der größere Teil der Provinz Brandenburg bei Deutschland
verblieben ist. Im Falle Ostpreußens hingegen wird auf den heute
größeren Anteil Polens an dieser Provinz abgestellt, woraus Ansprüche
auf die gesamten Archivalien der obersten und oberen Behörden dieser
Provinz abgeleitet werden. Im Übrigen greifen die polnischen
Ansprüche weit über kriegsbedingt verlagerte Archivbestände hinaus.
Der polnische Standpunkt ist nicht nur unter völkerrechtlichen
Gesichtspunkten fragwürdig, sondern auch unter fachlichen: Es stellt
sich nämlich die Frage, ob die polnische Seite fachlich und
sprachlich mit den deutschsprachigen Archivalien angemessen umzugehen
versteht und deren wissenschaftliche Auswertung in geeigneter Weise
betreiben könnte. Bevor jedoch die Bundesregierung aus politischen
Überlegungen heraus Neigung zeigen sollte, auf die polnischen
Forderungen einzugehen, sollte sie der polnischen Seite einen
pragmatischen Lösungsansatz vorschlagen. So sind heutzutage
Verfilmung und Digitalisierung von Archivgut erprobte Wege,
archivalische Quellen bereitzustellen. Die vom Internationalen
Archivrat, einer Unterorganisation der UNESCO, entwickelte Idee des
"Gemeinsamen Erbes" verzichtet darauf, den Austausch von Archivalien
vorzusehen. Statt dessen spricht sich dieses Konzept dafür aus, der
jeweils anderen Seite Mikrofilme, die rechtlich in ihrer
Benutzbarkeit und Auswertbarkeit den Originalen gleichgestellt
werden, zu überlassen. Ein solcher Weg würde es ermöglichen, die
bislang fruchtlose völkerrechtliche Auseinandersetzung in die Bahnen
einer konstruktiven wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu lenken. Denn
letztlich geht es um den möglichst unbehinderten Zugang zu den
Archivalien.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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