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Michalk: Menschen mit Hörbehinderung brauchen mehr Kommunikationshelfer

Berlin (ots)

Am 17. Juni 1988 beschloss das Europaparlament, die jeweilige nationale Gebärdensprache in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft als vollwertige Sprache anzuerkennen. In Deutschland gilt die Gebärdensprache seit elf Jahren als offizielle Sprache. Dazu erklärt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Maria Michalk:

"Sprache stiftet kulturelle Identität und verbindet die Menschen. So ist auch die Gebärdensprache elementar für die gesellschaftliche Teilhabe der rund 200.000 gehörlosen Menschen in Deutschland. Gehörlose Menschen sind weitgehend auf Assistenz angewiesen, um selbstständig ihre Angelegenheiten regeln zu können. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem Jahr 2002 haben Menschen mit Hörbehinderung und ihre Verbände einen wichtigen Meilenstein erreicht. Seitdem ist die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache und Kommunikationsform anerkannt. Wer eine Hör- oder Sprachbehinderung hat, hat ein Anrecht auf Kommunikationshilfe wie etwa Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher. Doch die Erfahrungen der Betroffenen zeigen, dass Gesetz und Praxis vielerorts bis heute auseinanderklaffen. Deshalb möchten wir die Betroffenen ermutigen, Kommunikationshelfer in Anspruch zu nehmen.

In ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, alle öffentlich zugänglichen Informations- und Kommunikationssysteme barrierefrei zu gestalten. Die Verabschiedung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die Übersetzungen in Gebärdensprache für Internetseiten des Bundes vorsieht, war ein wichtiger Schritt. Viele weitere Initiativen sind nötig, insbesondere auch für den Zugang zu Bildungseinrichtungen. Dann können gehörlose Menschen in Zukunft gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderung leben und arbeiten."

Pressekontakt:

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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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