Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer/Böhmer: Warum die Union zur Rentenreform "Nein" sagen muss

Berlin (ots)

Zum "unechten" Ergebnis im Vermittlungsausschuss
zur Rentenreform erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestags-fraktion, Horst Seehofer MdB, und Prof. Dr. Maria
Böhmer MdB:
1. Bundesregierung hat Konsens verhindert
Die Reform der Alterssicherung gehört zu den wichtigsten Projekten
der Gesellschaftspolitik. Die Union hat der Bundesregierung deshalb
bereits Ende 1999 Gespräche über die Reform der Rentenversicherung
angeboten. Sie hat sich intensiv um eine Lösung bemüht und mit den
Fraktionsbeschlüssen vom 6. Juni 2000 und vom 29. September 2000
umfangreiche eigene Vorstellungen eingebracht.
Für das Scheitern der Konsensgespräche trägt alleine die
Bundesregierung Verantwortung. Sie hat mit ihrem chaotischen Vorgehen
und den ständigen Änderungen ihrer Konzepte das Vertrauen in die
gesetzliche Rentenversicherung erschüttert und war an einem Konsens
nie ernsthaft interessiert. Letztlich war ihr ein fragwürdiger
Kompromiss mit den Gewerkschaften wichtiger als ein
parteiübergreifender und langfristig tragfähiger Konsens.
Das Reformwerk weist nach wie vor fachliche Unzulänglichkeiten,
soziale Ungerechtigkeiten und bereits heute erkennbaren
Nachbesserungsbedarf auf. Eine in sich schlüssige Gesamtkonzeption
ist nicht erkennbar. Die im Vermittlungsausschuss vorgelegten
Nachbesserungen sind unzureichend. Es bleibt bei gravierenden
Kürzungen der Witwenrenten sowie einer für die Betroffenen
unzumutbarem Einbeziehung des Wohneigentums.
Die Union kann und wird eine Rentenreform nicht blockieren. Sie
hat weder im Bundestag noch im Bundesrat die Mehrheit. Daher kann die
Bundesregierung die Rentenreform aus eigener Kraft verabschieden.
2. Rentenreform bereits heute Makulatur
Die Rentenreform wird mittelfristig keinen Bestand haben. Die der
Entwicklung von Rentenniveau und Beitragssatz zugrunde liegenden
zentralen Annahmen sind falsch. Namhafte Experten teilen diese
Ansicht. Danach wird der Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung langfristig eher auf 25% als auf 22% steigen.
Zusammen mit der privaten Vorsorge ergibt sich damit eine
Gesamtbelastung, die man durch die Reform gerade vermeiden wollte.
Das von der Bundesregierung angekündigte Rentenniveau vom mindestens
67% liegt tatsächlich bei 64%. Damit werden alle, die unter 45 Jahre
alt sind, so viel in die Rentenversicherung einzahlen und so wenig
herausbekommen wie nie zuvor.
Die Rentenreform wird auch vor dem Hintergrund des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung grundlegend
überarbeitet und durch eine familienfreundliche Reform ersetzt werden
müssen. In Kürze wird das Bundesverfassungsgericht zudem eine
Grundsatzentscheidung zu den steuerrechtlichen Fragen innerhalb der
Alterssicherung gesetzlichen Rentenversicherung fällen. Auch hier
bleibt die Rentenreform der Bundesregierung Stückwerk und bedarf
einer grundlegenden Überarbeitung.
3. Rentenreform: willkürlich, rücksichtslos, leistungsfeindlich
Trotz anders lautender Wahlversprechungen hat die Bundesregierung
die Anpassung der Renten im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes
von der Nettolohnentwicklung und damit von der allgemeinen
Wohlstandsentwicklung abgekoppelt. Der versprochene
Kaufkraftausgleich wurde nicht gewährt. Statt die Renten um 1,9% zu
erhöhen wurden die Inflationsrate vom Vorjahr als Maßstab genommen
und die Renten nur um 0,6% angehoben. Auch in diesem Jahr wird die
Rentenerhöhung voraussichtlich vollständig von der Preissteigerung
aufgezehrt. Seit der Regierungsübernahme der Bundesregierung haben
damit die Renten ständig an Wert verloren.
Die Bundesregierung plant darüber hinaus nach der Bundestagswahl
willkürliche Kürzungen bei den Bestandsrenten. In mehreren Stufen
sollen die Rentenanpassungen um insgesamt 4% reduziert werden. Diese
Kürzungen erfolgen mit Hilfe von gegriffenen Rechengrößen. Zukünftig
werden bei der Ermittlung der Nettolöhne und damit auch der
Rentenanpassungen die fiktiven Aufwendungen für die private Vorsorge
herausgerechnet. Diese Kürzung ist willkürlich, denn sie erfolgt
völlig unabhängig davon, ob tatsächlich angespart wird.
Trotz der von der Union erreichten Nachbesserungen bei den
Witwenrenten sind Frauen die Hauptverlierer der Reform, denn sie sind
von den Kürzungen doppelt betroffen. Da sie in der Regel ohnehin
deutlich weniger Beitragsjahre nachweisen können als Männer wird ihre
Rente durch die allgemeine Absenkung des Rentenniveaus in vielen
Fällen unter das Sozialhilfeniveau gedrückt. Durch die Kürzungen bei
der Witwenrente wird diese Situation noch verschärft. Nach wie vor
sollen die Witwenrente unter 60% gesenkt werden. Alle Einkommen
sollen angerechnet werden.
In den einzelnen Elementen der Rentenreform kommt auch die
Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien mit Kindern deutlich zum
Ausdruck. Eine rentenrechtliche Besserstellung von Erziehenden wird
in Abhängigkeit von Einkommen, Alter der Kinder und Erwerbsstatus
gewährt. Jedes Kind muss innerhalb der Rentenversicherung gleich viel
wert sein.
Auch Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern trifft es
hart. Besonders nachteilig wird sich mittelfristig die von der
Bundesregierung durchgesetzte Herabsetzung der Beitragszahlungen für
die Bezieher von Arbeitslosenhilfe auswirken.
Mit der bedarfsorientierten Grundsicherung führt die
Bundesregierung eine rentengleiche Dauerleistung ein, die dem
Leistungsprinzip zuwider läuft. Derjenige, der lange in die
Rentenversicherung eingezahlt hat, soll genauso viel erhalten wie
derjenige, der nichts eingezahlt hat. Das bedeutet: Wer vorsorgt,
wird versorgt; wer nicht vorsorgt, wird auch versorgt.
Leistungsgerechtigkeit könnte man vielmehr dadurch herstellen,
indem man Versicherten, die 45 und mehr Arbeitsjahre zurückgelegt
haben, einen abschlagsfreien Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr
ermöglicht. Diese Menschen haben genug zur Solidarität in der
Rentenversicherung beigetragen.
4. Private Vorsorge: praxisfremd und ungerecht
Die Ausgestaltung der privaten Vorsorge weist gravierende Mängel
auf. Der richtige Gedanke, mehr Eigenvorsorge zu betreiben, wäre
damit auf Jahre hinaus diskreditiert.
Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist nach wie vor ein
bürokratisches Monstrum. Hieran ändern auch die Nachbesserungen in
letzter Minute nichts. Undurchsichtige und komplizierte
Fördervoraussetzungen sind eine Belastung für alle Beteiligten.
Die vorgelegte Lösung zur Einbeziehung des Wohneigentums in die
Förderung ist eine Mogelpackung. Das Modell führt zu einer
Doppelbelastung von Haushalten, weil die Betroffenen ihren Kredit
tilgen und gleichzeitig in den Altersvorsorgevertrag einzahlen
müssen. Insbesondere Bezieher geringer und mittlerer Einkommen sind
hierzu nicht in der Lage. Zudem wird die Rendite der privaten
Vorsorge durch die Entnahme deutlich gemindert. Weitere Nachteile:
Das Modell ist sehr verwaltungsaufwändig und kommt wegen des hohen
Mindestentnahmebetrages für Geringverdiener kaum in Frage. Werden
monatlich 100 DM zurückgelegt, so müsste rund 15 Jahre gespart
werden, um Kapital aus dem Vorsorgevertrag entnehmen zu können.
Geringverdiener werden beim Aufbau der privaten Alterssicherung
nach wie vor unzureichend unterstützt. Eine Verkäuferin mit einem
Einkommen von 3.000 DM erhält lediglich eine Zulage von 25 DM im
Monat. Ihr Chef mit einem Einkommen von mehr als 8.000 DM kann
dagegen mit einem Steuervorteil von über 130 DM monatlich rechnen.
Damit finanziert letztlich die Verkäuferin mit geringem Einkommen,
die sich eine private Vorsorge möglicherweise gar nicht leisten kann,
durch ihre Rentenkürzung die private Vorsorge ihres Chefs. Dies
widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden und muss verändert werden.
Frauen müssen für ihre private Altersvorsorge höhere Beiträge
zahlen. Die Förderung von Familien in Höhe von 7,60 DM pro Kind im
Rahmen der privaten Vorsorge ist zudem für Familien mit Kindern
geradezu lächerlich.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 09.05.2001 – 10:20

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Hasselfeldt: Licht im Steuerdschungel

    Berlin (ots) - Zu dem heute von Prof. Kirchhof im Finanzausschuss vorgestellten Steuerkonzept äußert die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB: Mit dem heute vorgestellten Steuerkonzept hat Herr Prof. Kirchhof ein Zeichen gesetzt, wie sich Steuerrecht radikal vereinfachen und gerechter gestalten lässt. ...