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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Nooke/Büttner/Brähmig: SPD und Grüne versagen ostdeutschen Kriegsheimkehrern Gerechtigkeit

Berlin (ots)

Zur 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs über eine
einmalige Entschädigung an die Heimkehrer und Zivildeportierten aus
dem Beitrittsgebiet am heutigen Tag erklären der Stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Nooke
MdB, der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Hartmut
Büttner MdB, und dem Mitglied des parlamentarischen Beirats des
Verbandes der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen
(VdH) e. V., Klaus Brähmig MdB:
Weil es nach Ansicht der Koalition für eine Entschädigung an die
heute 75 bis 100 Jahre alten Opfer ohnehin zu spät sei, werden SPD
und Grüne heute den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion für eine
einmalige Entschädigung an die Heimkehrer und Zivildeportierten aus
dem Beitrittsgebiet in der 2. und 3. Lesung des Deutschen Bundestages
ablehnen. Diese Begründung ist schier unglaublich!
  • Wer als Kriegsgefangener oder Zivildeportierter nach dem Krieg in die Westzonen / Bundesrepublik Deutschland (alt), entlassen worden ist, hatte nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) von 1954 einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung (für jeden Kalendermonat des Festhaltens in fremdem Gewahrsam ab 1. Januar 1947 30 DM, ab 1. Januar 1949 60 DM).
  • Kriegsgefangene dagegen, die als Heimkehrer in die damalige SBZ / DDR entlassen worden sind, haben mit Ausnahme von 50 Ost-Mark keinerlei Entschädigungszahlungen erhalten.
Im Jahr 1993 wurde durch die CDU/CSU-geführte Bundesregierung das
Heimkehrerstiftungsgesetz auf die ostdeutschen Länder übertragen.
Danach konnten nur sozial bedürftige Heimkehrer finanzielle
Unterstützung erhalten. Es besteht damit aber im Gegensatz zum KgfEG
kein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Diese Ungerechtigkeit
wollte die Union mit ihrem Gesetzentwurf (nachzulesen auf
Bundestagsdrucksache 14/4144) nun ausräumen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für die ostdeutschen
Heimkehrer, gestaffelt nach der Dauer ihres Gewahrsams, folgende
Entschädigungsleistungen vor:
  • Für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948 DM 1 000,-
  • für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 DM 2 000,-
  • für die Entlassungsjahrgänge ab 1951 DM 3 000,-
Bei einer Zahl von 30 000 Heimkehrern und 20 000 Zivildeportierten
beträgt der Gesamtaufwand: 90 Mio DM - angesichts anderer
Entschädigungszahlungen, des Haushaltsvolumens und rasant steigender
Steuereinnahmen verkraftbar.
In den Ausschüssen vertrat die Regierungskoalition aus SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Auffassung, daß es sich beim
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz von 1954 nur um eine
Eingliederungshilfe bzw. Starhilfe gehandelt habe und lehnte mit der
Begründung, 50 Jahre nach dem Krieg sei eine Wiedereingliederung
nicht mehr erforderlich, den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Diese
Argumentation mag zwar in gewisser Weise für die Spätheimkehrer der
Jahrgänge 1954/55 gelten. Der Großteil der ehemaligen
Kriegsgefangenen kehrte allerdings schon bis 1949 heim. Als das KgfEG
vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, befanden sich die
Heimkehrer bereist fünf und mehr Jahre wieder in der Heimat. Dennoch
bekannten sich damals die Mitglieder aller Fraktionen des Deutschen
Bundestages zu ihrer Verantwortung gegenüber der Kriegsgeneration und
verankerten einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für jeden
Kriegsheimkehrer.
Die ehemaligen Kriegsgefangenen und Zivildeportierten aus dem
Beitrittsgebiet hoffen seit der Wende von 1990 auf eine
Gleichstellung, auch in moralischer Hinsicht, mit ihren
Schicksalsgefährten aus dem Westen und haben daher eine bescheidene
Haftentschädigung gefordert. Insbesondere seit dem Verbandstag des
Verbandes der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen
e.V. (VdH) vom September 1998 hat sich der VdH diese Forderung der
ostdeutschen Heimkehrer und Zivilverschleppten zu eigen gemacht und
versucht, einen entsprechenden Gesetzentwurf über seinen
Parlamentarischen Beirat, dem auch Mitglieder der
Regierungsfraktionen angehören, auf den Weg zu bringen. Erst als die
Regierungskoalition ihre Mitarbeit versagte, hat sich die
CDU/CSU-Fraktion zu einem eigenen Antrag entschieden.
Anscheinend nimmt die Regierungskoalition die "biologische Lösung"
der Problematik in diesem Fall billigend in Kauf. Gerade die 20 000
noch lebenden Zivildeportierten - größtenteils Frauen und
Jugendliche, die ohne jegliche völkerrechtliche Grundlage in die
Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts verschleppt und dort zu
härtester körperlicher Arbeit in Landwirtschaft, Bergbau und
Industrie gezwungen wurden - werden für die Argumentation der
Regierungskoalition nur wenig Verständnis haben. 56 Jahre nach dem
Zweiten Weltkrieg geht es hier um eine kleine, auch materielle,
Anerkennung des individuellen Schicksals von 50 000 ostdeutschen
Menschen, die durch den vom Nazi-Regime angezettelten Krieg in diese
Situation geraten sind. Es wäre ein fatales Signal in Sachen
Gerechtigkeit, wenn die ostdeutschen Heimkehrer und Zivildeportierten
die einzigen in der Gruppe der Kriegsopfer blieben, die keine
Entschädigung erhalten.

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