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Hasselfeldt: Karlsruher Urteil gibt die Aufgabe des Ehegattensplitting nicht vor

Berlin (ots)

Zur erneuten Debatte um die Abschaffung des
Ehegattensplittings erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Zum wiederholten Male versucht die rot-grüne Regierungskoalition
mit einer Debatte um die Abschaffung des Ehegattensplittings ihren
linken Flügel zu besänftigen.
Mit dem Karlsruher Urteil zur Pflegeversicherung glaubt man nun,
eine legale Begründung gefunden zu haben. Bei genauer Betrachtung
zerschlägt sich diese Hoffnung aber ganz schnell. Die Karlsruher
Richter haben über eine Berücksichtigung von Kindererziehung während
der Zeit der Beitragspflicht zur Pflegeversicherung und damit der
Beiträge selbst geurteilt. Nicht geurteilt haben sie über die
steuerliche Behandlung von Einkommen von Ehepaaren mit Kindern.
Selbstverständlich sind Familien mit Kindern steuerlich besonders
zu berücksichtigen und deshalb auch steuerlich zu entlasten. Das
geschieht auf vielfältige Weise: durch Freibeträge zur
Berücksichtigung des Sachbedarfs und Betreuung, Kosten für
Schulausbildung, Zulagen bei der Eigenheimförderung, Kindergeld u. v.
m. Die Bundesregierung ist zudem aufgefordert, erst einmal ihre
Hausaufgaben zu machen und die Vorgaben aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 umzusetzen.
Unabhängig davon ist das Ehegattensplitting. Es gründet sich auf
den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach
Artikel 6 Grundgesetz. Mit seinem Urteil vom 3. November 1982 hat das
Bundesverfassungsgericht eine Gleichwertigkeit der Arbeit von Mann
und Frau ausdrücklich eingefordert. Insoweit erfolgt durch das
Ehegattensplitting eine gleichwertige Anerkennung von Tätigkeiten
innerhalb der Ehe mit der Erwerbstätigkeit außerhalb der Ehe.
Fast 90 % aller Familien profitieren vom Ehegattensplitting. Es
ermöglicht den Ehepaaren zudem die freie Entscheidung, ob und in
welchem Umfang sich der Ehepartner für die Betreuung der Kinder und
die Fürsorge für die Familie entscheidet. Seine Abschaffung träfe
also überwiegend diejenigen, die eigentlich gefördert werden sollen.
Das ist Rosstäuscherei.
Wirkliche Familienförderung muss anders erfolgen. Hierfür ist das
von der Union geforderte Familiengeld von 1.200,- DM pro Kind die
ideale Lösung.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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