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Götz: Klärschlamm als Düngemittel: Vorsicht!

Berlin (ots)

Zu kommunalpolitischen Konsequenzen des geforderten
Verbots der Verwendung von Klärschlamm als Düngemittel in der
Landwirtschaft erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die Forderung nach Verbot der Düngung landwirtschaftlicher Flächen
mit Klärschlamm ist angesichts des BSE-Risikos verständlich. Denn es
kann aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden, dass BSE-Erreger
über Klärschlämme in den Boden gelangen könnten. In Baden-Württemberg
werden zwei Drittel aller Klärschlämme als Dünger in der
Landwirtschaft verwendet, in Nordrhein Westfalen 30 %.
Die bundesweit gültige Klärschlamm-Verordnung gibt
Befrachtungsgrenzen für Schwermetalle, Dioxine und andere Schadstoffe
vor und Limits für Aufbringungsmengen auf den Boden. BSE-Erreger
werden nicht behandelt.
Vor einem Verbot von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen
muss an die möglichen Folgen im Bereich der kommunalen
Abfallwirtschaft gedacht werden. Trocknung und Verbrennung von
Klärschlamm kosten etwa drei mal so viel wie die Verwendung als
Dünger. Wer soll die Mehrkosten bezahlen?
Ich fordere die umgehende Durchführung von Forschung zur Klärung
des BSE-Risikos durch Klärschlamm auf Agrarflächen.
Ich fordere, dass den Kommunen eine ökologisch unbedenklichere
Entsorgung durch Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm finanziell
ermöglicht wird, ohne dass sie die Gebührenschraube für die Bürger
anziehen müssen. Die angespannte kommunale Haushaltslage und die
europaweite Dimension des Problems verlangen nach nationalen und
europaweiten einheitlichen Lösungen und Finanzierung aus Mitteln von
Bund und EU.
Ich fordere die direkte Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
an der Vorbereitung entsprechender rechtlicher Regelungen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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