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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: Viele Mieter von Sozialwohnungen müssen mit höheren Wohnkosten rechnen

Berlin (ots)

Zu den Auswirkungen der geplanten Reform des
Wohnungsbaurechts auf die Mieten im Sozialwohnungsbestand erklärt der
wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Diemar Kansy MdB:
In der nächsten Woche will die Bundesregierung wie angekündigt
ihren Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungsbaurechts in das
parlamentarische Beratungsverfahren einbringen. Würde das rot-grüne
Koalitionskonzept Gesetz, müssten viele Sozialmieter, vor allem in
den seit den 70er Jahren gebauten Sozialwohnungsbeständen, mit
teilweise erheblichen Wohnkosten-Zusatzbelastungen rechnen.
Als "Infrastrukturminister" Bodewig vor Wochen seinen
Referentenentwurf präsentierte, verschwieg er diesen Reformaspekt
bzw. verharmloste ihn mit der Behauptung, beim Sozialwohnungsbestand
"bleibt es im Prinzip beim geltenden Recht". "Im Prinzip" soll dies
aber nur für die Beibehaltung der Kostenmieten gelten, nicht aber für
die Wohn-Nebenkosten. Verpackt in eine komplizierte Zusammenlegung
bisheriger Instandhaltungs- und Verwaltungskostenpauschalen in eine
Pauschale für "Erhaltungskosten" unter Wegfall der bisherigen
Staffelung nach Baualter der Sozialwohnungen strebt die
Bundesregierung gleichzeitig eine Niveauerhöhung der Pauschale von im
Schnitt 7% an. Für Sozialwohnungen, die ab den 70er Jahren bezogen
wurden, dürfte es aber in Wahrheit zu Kostenerhöhungen bis zu 20%
kommen - zusätzlich mit der Aussicht auf Anpassung an die allgemeine
Preisentwicklung ab 2005.
Beispiele:
   Für einen Mieter in einer nach dem 31.12.1979 bezugsfertig
gewordene Sozialwohnung mit 65qm Wohnfläche würde sich die
höchstzulässige Pauschale für Instandhaltung und Verwaltung von
105,42 DM monatlich auf 137,69 DM monatlich nach in Kraft treten des
Gesetzes erhöhen. Bei einer 90qm Wohnung erhöht sich die Pauschale um
58,00 DM.
Für den Mieter einer in den 70er Jahren bezugsfertig gewordenen
Sozialwohnung mit 90qm Wohnfläche würde sich eine umlegbare
Kostenerhöhung von 31,68 DM monatlich errechnen.
Hinzu kommen, wenn es die Kappungsgrenzen für Mieterwohnungen
hergeben, noch die üblichen Mieterhöhungen, die nach Angaben der
Bundesregierung bei Sozialwohnungen im 1. Förderweg im Schnitt in den
90er Jahren bei jährlich 4% lagen.
Die CDU/CSU bestreitet nicht die berechtigten Erwartungen der
Wohnungswirtschaft an eine Anpassung der seit 1992 bzw. 1996 nicht
mehr erhöhten Pauschalen. Das rechtfertigt aber noch keine Politik
der gezinkten Karten, mit der Rot-Grün teilweise drastische
Wohnkosten-Steigerungen unterm Teppich halten möchte - zumindest bis
über die Landtagswahlen hinaus.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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