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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer/Rauen/Bosbach: Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anpassen

Zur Fortsetzung der internen Sachverständigen-Anhörung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema "Urheberrecht im digitalen
Zeitalter" am 8. Februar 2001 erklären die Stellvertretenden
Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB,
Peter Rauen MdB und Wolfgang Bosbach MdB:
Im digitalen Zeitalter sind die bisherigen rechtlichen Regelungen
und Strukturen zur Sicherung des Schutzes des geistigen Eigentums
einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, des Handels
und der Verwerter andererseits im Lichte der rasanten technologischen
Entwicklungen weiter zu entwickeln. Mit den Regelungen der analogen
Vergangenheit lässt sich die Zukunft des digitalen IT-Zeitalters
nicht gewinnen. Dies ist das Ergebnis der Anhörung der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 8.2.2001 zum Thema
"Urheberrecht im digitalen Zeitalter", mit der eine Expertenanhörung
vom 16.11.2000 fortgesetzt wurde.
Die derzeitige Regelung der §§ 54 ff UrhG, wonach eine
urheberrechtliche Pauschalabgabe für legale Kopien erhoben wird, wird
angesichts der Veränderungen durch das Internet keinen Bestand haben
können. Das Festhalten am bestehenden Abgabesystem behindert den
Kampf gegen illegale Raubkopien, d.h. der Piraterie im Netz, und die
notwendige Entwicklung von technischen Schutzsystemen. Zudem wirkt
eine generelle Pauschalvergütung wettbewerbsverzerrend und
innovationshemmend, denn sie behindert die Entwicklung und Einführung
individueller Entgeltmanagementsysteme. Im digitalen Zeitalter werden
technisch basierte Rechtemanagementsysteme eine direkte und
individuelle Vergütung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer eines
geistige Werkes erlauben. Diese Systeme sind gleichzeitig eine Chance
für die Urheber selbst, da die Nutzung ihres geistigen Werkes
leistungsbezogener abgegolten werden kann. Für eine Übergangszeit
stellt eine Geräteabgabe auf diejenigen Geräte, die primär dem
Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken dienen, einen
sozialverträglichen Kompromiss dar. Diese Geräteabgabe ist jedoch
zwingend auf solche Geräte zu beschränken, die tatsächlich in der
Hauptsache der Vervielfältigung dienen. Bei Multifunktionsgeräten wie
z.B. Computern ist dies nicht der Fall.
Mit der Einführung individueller Entgeltmanagementsysteme wird
sich auch die Funktion der Verwertungsgesellschaften in Richtung
eines Vermittlers der Interessen der Urheber und der Nutzer ändern,
erwarten die Experten bei der Anhörung. Sie fordern auch, dass im
Urhebergesetz eine Schutzvorschrift zugunsten der technischen
Sicherungs- und Entgeltmanagementsysteme vor Hackern aufgenommen
werden sollte.
Bei der Fortentwicklung des deutschen Urheberrechts bleibt für die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion oberstes Ziel, einen angemessenen
Ausgleich der Interessen von Urheber und Verwertern zu schaffen.
Kreativität muss sich in der Bundesrepublik Deutschland auch in
Zukunft lohnen. Denn auch die Verwerter, die Industrie und der Handel
sind auf gute Inhalte und Angebote angewiesen. Wer - wie wir -
Deutschlands Weg in die Informations- und Wissensgesellschaft
befördern will, muss die Belange der Schöpfer geistiger Werke, die
Inhalte auch im Internet schaffen, nachhaltig vertreten. Die Anhörung
hat aber gezeigt, dass ohne verlässliches Datenmaterial zur
Angemessenheit der Vergütung der Urheber in Deutschland fraglich ist,
ob überhaupt ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die
Bundesregierung ist deshalb verpflichtet, ihre auf altem
Datenmaterial fußende Behauptung einer gestörten Vertragsparität
zwischen Urhebern und Verwertern anhand einer neuen empirischen
Untersuchung zu überprüfen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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