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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Meckelburg: Expertenanhörung macht Nachbesserungsbedarf bei der Reform der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten deutlich

Berlin (ots)

Zu der heutigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit
und Sozialordnung im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform
der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten erklären der
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef
Laumann MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Wolfgang Meckelburg MdB:
Alle heute im Bundestagsausschuss angehörten Verbände sehen
dringenden Reformbedarf bei den Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
in der gesetzlichen Rentenversicherung. Um diesem Reformbedarf
nachzukommen, hatte die alte Bundesregierung bereits Mitte der
letzten Legislaturperiode diese dringend notwendige Reform
verabschiedet. Die jetzige Bundesregierung hat die Reform - damals
mit lautem Geschrei - ausgesetzt. Jetzt stellt sich heraus: Die
Bundesregierung hat die wesentlichen Elemente der damals von der
Union verabschiedeten Reform übernommen. Das laute Geschrei der SPD
von damals wäre also nicht notwendig gewesen.
Mit der Aussetzung der Reform der Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsrenten der früheren Bundesregierung hat sich die
jetzige Bundesregierung selber unter einen erheblichen Zeitdruck
gesetzt. Die Betroffenen werden erheblich verunsichert. Sie wissen
nicht, ob sie einen Anspruch auf die Invaliditätsrenten haben oder
nicht. Und die Rentenversicherungsträger wissen nicht, welches Recht
sie nun anwenden sollen. Wieder hat die Bundesregierung mit einer
ihrer Maßnahmen erhebliche Verwirrungen gestiftet.
Weiteres Problem: Die Bundesregierung hatte angekündigt, die
Rentenversicherungsträger von den Kosten der arbeitsmarktbedingten
Erwerbsminderungsrenten sachgerecht zu entlasten, da die
Rentenversicherung hier ein Risiko der Bundesanstalt für Arbeit zu
tragen hat. Die Rentenversicherungsträger weisen in der Anhörung
darauf hin, dass sie nur einen geringen Teil der Ausgaben für die
arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten erstattet erhalten, da
die Erstattung zeitlich begrenzt ist und nicht für die Vergangenheit
erfolgt. Damit tragen die Rentenversicherungsträger nach wie vor
einen Großteil der Kosten in Höhe von 9 Mrd. DM pro Jahr, was einem
halben Beitragssatzpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung
entspricht. Von einer sach- und systemgerechten Entlastung der
Rentenversicherung kann also keine Rede sein. Hier besteht noch
Nachbesserungsbedarf.
Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger weist auf die
möglichen Schwierigkeiten hin, die durch die lange Übergangszeit
hinsichtlich der Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrenten entstehen
kann. Es werden in diesem Bereich über 25 Jahre mehrere Rentenarten
nebeneinander bestehen bleiben. Die Arbeitgeber haben kritisiert,
dass der Beitragssatz durch die Reform im Vergleich zum
Rentenreformgesetz 1999 der früheren Bundesregierung um 0,2
Beitragssatzpunkte ansteigen wird.
Die angehörten Institutionen waren sich einig, dass das sensible
Thema der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten im Konsens der großen
Parteien verabschiedet werden sollte. Im Gegensatz zur SPD, die sogar
Gespräche über einen Konsens zu diesem Thema in der letzten
Legislaturperiode verweigert hatte, ist die Union an einem Konsens
interessiert und will den Wünschen der entsprechenden Institutionen
entsprechen. Dies dürfte möglich sein, da die SPD im Bereich der
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten die Beschlüsse der früheren
Bundesregierung weitestgehend umgesetzt hat. Nicht der Fall ist dies
allerdings bei den übrigen Maßnahmen der anstehenden Rentenreform.
Hier besteht noch ein ganz erheblicher Nachbesserungsbedarf, damit es
zu einem Konsens kommen kann.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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