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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Brähmig/Nooke: Einmalige Entschädigung an ehemalige Kriegsgefangene aus Ostdeutschland auf den Weg gebracht

Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
über eine einmalige Entschädigung für die ostdeutschen Heimkehrer
erklären der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten der Neuen
Bundesländer, Günter Nooke MdB und das Mitglied im parlamentarischen
Beirat des BdH, Klaus Brähmig MdB:
Durch den Gesetzentwurf über eine einmalige Entschädigung an die
ostdeutschen Heimkehrer will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
sicherstellen, dass die ca. 50.000 Kriegsgefangenen und
Geltungskriegsgefangenen (Verschleppte, etc.) aus den ostdeutschen
Ländern ihren westdeutschen Leidensgenossen gleichgestellt werden.
Der Gesetzentwurf sieht für die ostdeutschen Heimkehrer, gestaffelt
nach der Dauer Ihres Gewahrsams, folgende Entschädigungsleistungen
vor:
- Für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948  DM 1.000,--,
   - für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950  DM 2.000,--,
   - für die Entlassungsjahrgänge ab 1951        DM 3.000,--.
Die anhaltende Diskussion der letzten Monate über die Gewährung
einer Entschädigung für Zwangsarbeiter in der Nazizeit hat erneut zu
Unruhe und Fragen von ehemaligen Kriegsgefangenen und Verschleppten
geführt, die durch ihre Arbeit vor allem in der Sowjetunion
Reparationsleistungen für Deutschland erbracht haben und sich zu
Recht benachteiligt fühlen. Die Heimkehrer in die SBZ und DDR haben
nach ihrer Rückkehr dort keinerlei Entschädigung erhalten. Im
Gegensatz dazu erhielten in der Bundesrepublik Deutschland ehemalige
Kriegsgefangene und sogenannte Geltungskriegsgefangene durch das
Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) einen Rechtsanspruch
auf eine Entschädigung.
In der Bundesrepublik Deutschland hatte der Deutsche Bundestag im
Juli 1953 das Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG)
verabschiedet, das am 30. Januar 1954 in Kraft trat. Danach hatte
jeder Heimkehrer in der Bundesrepublik Deutschland für jeden
Kalendermonat des Festhaltens in fremdem Gewahrsam ab 1. Januar 1947
30,-- DM, ab 1. Januar 1949 60,-- DM Entschädigung und für längeres
Festhalten weitere Zahlungen erhalten. Insgesamt wurden in der Zeit
der Existenz des KgfEG Entschädigungen in Höhe von 1,4 Mrd. DM an
ehemalige Kriegsgefangene in Westdeutschland ausgezahlt.
Am Ende dieses Jahrhunderts und zehn Jahre nach der staatlichen
Einheit Deutschlands gehört zur Vollendung der inneren Einheit
Deutschlands daher auch eine Entschädigung an die rund 50.000
Heimkehrer und Geltungskriegsgefangenen aus der ehemaligen DDR.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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