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Bleser: Wissenschaftliche Bewertung von GVO muss im Vordergrund stehen

Berlin (ots)

Zum heute vorgelegten Vorschlag von EU-Gesundheitskommissar John Dalli, die Entscheidung über den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) den Mitgliedstaaten zu übertragen, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB:

Die CDU/CSU-Fraktion tritt schon seit langem für eine stärkere Wissenschaftsorientierung und effiziente Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-Ebene ein. Insofern begrüßen wir den Vorschlag von EU-Gesundheitskommissar John Dalli, das bisherige Zulassungsverfahren und die Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beizubehalten und sogar zu beschleunigen.

Kritisch beurteilen wir allerdings das Vorhaben, den Mitgliedstaaten durch eine Änderung der Freisetzungs-Richtlinie und der Koexistenz-Leitlinie die Möglichkeit zu geben, den Anbau von GVO zu beschränken oder zu verbieten. Dieser Vorschlag lässt jegliche Konsequenz vermissen: Wenn eine gentechnisch veränderte Pflanze nach Durchlaufen eines wissenschaftlichen Bewertungsverfahren zugelassen wurde, muss auch der Anbau in den Mitgliedstaaten möglich sein. Wir begrüßen es in diesem Zusammenhang, dass Fragen der Umwelt- oder der Gesundheitsgefährdung von GVO nicht für ein Anbauverbot herangezogen werden können. Denn diese Fragen sind bereits Bestandteil des wissenschaftsbasierten Zulassungsverfahrens.

Für die CDU/CSU-Fraktion gilt weiter die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, wonach den Bundesländern innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien lediglich die Möglichkeit gegeben werden soll, flexibel eigenständig Abstände zwischen gentechnisch veränderten und unveränderten Pflanzen festzulegen. Ein nationales Anbauverbot werden wir nicht mittragen.

Nach Einschätzung der CDU/CSU-Fraktion wird die Übertragung der Anbauentscheidung auf die Mitgliedstaaten zu einem Regelungschaos in Europa führen. Wichtige wirtschaftliche Potenziale können nicht mehr genutzt werden; ein Verlust von Arbeitsplätzen ist zu befürchten. Europa würde sich damit von einer Zukunftstechnologie verabschieden, die weltweit bereits in erheblichem Umfang genutzt wird. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass die EU-Kommission auf der Basis sozioökonomischer Kriterien ein nationales Anbauverbot ermöglichen will, die Verbraucher allerdings durch die Ablehnung einer prozessorientierten Lebensmittelkennzeichnung über den tatsächlichen Einsatz von GVO in Lebensmitteln weiter im Unklaren lassen will.

Wir wollen die Bevölkerung mitnehmen auf dem Weg der Erforschung und Anwendung dieser neuen Technologie. Wir nehmen die Sorgen und Ängste ernst. Gerade deshalb gibt es in Deutschland und Europa strenge Zulassungsverfahren, die von dafür eingerichteten staatlichen Behörden überwacht werden. Und gerade deshalb haben wir das rot-grüne Gentechnikgesetz durch die Einführung klarer Regeln z.B. zu den notwendigen Abständen verschärft. Dadurch sichern wir Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte in Deutschland.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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