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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Teile der Entlastungswirkung werden weiter in die Zukunft verschoben

Berlin (ots)

Zu den heutigen Beratungen im Bundeskabinett über
das Steuerentlastungsergänzungsgesetz erklärt der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Das Bundeskabinett wird heute den Entwurf des
Steuersenkungsergänzungsgesetzes verabschieden. Mit diesem
Gesetzentwurf werden insbesondere zwei Punkte aus der Entschließung
des Bundesrates vom 14. Juli umgesetzt:
Erstens die Absenkung des Spitzensteuersatzes um einen weiteren
Prozentpunkt auf nunmehr 42 vH ab 2005, sowie zweitens die
Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen im
Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe und Altersversorgung des
Betriebsinhabers. Für sich genommen sind beide Maßnahmen zu begrüßen.
Sie entsprechen den Forderungen der Union - beim Spitzensteuersatz
wenigstens ein Stück weit.
Das Gesamtergebnis kann jedoch nicht befriedigen. Die Union kann
dem Änderungsgesetz deshalb nicht zustimmen.
Während die Steuereinnahmen in dem ersten Halbjahr 2000 insgesamt
um 6,9 vH gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind, was selbst bei
vorsichtiger Interpretation dieser Zahlen den Schluss zulässt, dass
die Steuereinnahmen in diesem und in den folgenden Jahren um
zweistellige Milliardenbeträge über den Planungen liegen werden,
bleibt die Summe der Steuererleichterungen auf Grund der gesamten
Steuerreform in den Jahren 2001 bis einschließlich 2004 noch hinter
dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück. Die
Steuerquote steigt mittelfristig sogar an. Teile der
Entlastungswirkung werden weiter in die Zukunft verschoben!
Das deutet daraufhin, dass die Entlastungswirkung der Steuerreform
noch vor ihrem vollständigen Wirksamwerden durch die auf Grund des
neuen Tarifverlaufs verschärfte kalte Progression großenteils wieder
zugunsten der Staatskasse einkassiert wird. Die prozentuale
Einkommensteuerlast der mittleren und geringfügig
überdurchschnittlichen Einkommen (60.000 - 100.000 DM) bleibt
praktisch gleich.
Dabei hätte die offenkundige Benachteilung dieser
Einkommensbezieher, die sich weitgehend aus der Verschärfung der
Progression im Einkommensteuertarif ergibt, wenigstens in dem Umfang
beseitigt werden können, in dem sich heute schon dauerhafte
Steuermehreinnahmen andeuten. Luft dazu hat der Bundesfinanzminister
nicht nur durch die steigenden Steuereinnahmen, sondern auch durch
die gewaltigen unerwarteten Mehreinnahmen aus den UMTS-Lizenzen.
Diese Chance zu mehr Gerechtigkeit hat Hans Eichel im Rahmen seines
Ergänzungsgesetztes verpasst. Von den Zusagen an vier Bundesländer
ist in dem Gesetzesvorschlag nichts zu sehen, obwohl von einer
Gegenfinanzierung im Haushaltsverfahren die Rede war. Ohnehin sollten
die kümmerlichen "Nachbesserungen" von Dritten bezahlt werden, z.B.
von der Bahn AG.
Es bleibt dabei:
Die Steuerreform bringt - wenn auch ziemlich spät - einiges für
Geringverdiener und Millionäre; die mittleren Einkommensbezieher, die
Leistungsträger bei den Selbständigen, im Handwerk und im Mittelstand
bleiben auf der Strecke. Die Entlastung wird 2001 durch die 3. Stufe
der sog. Ökosteuer wieder aufgefressen.

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Fax: (030) 227-56660
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