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Böhmer: SPD betreibt Augenwischerei - Rentenkonzept ist ein Anti-Frauen-Programm

Berlin (ots)

Zur Äußerung der stellv. Vorsitzenden der
SPD-Bundestagsfraktion, Ursula Schmidt MdB, das Rentenkonzept der
Bundesregierung sei "frauenfreundlich" antwortet die stellv.
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB:
Frau Schmidt betreibt Augenwischerei. Sie will weismachen, das
Rentenkonzept der Bundesregierung sei frauenfreundlich. Aber die
Tatsachen sprechen eine andere Sprache: Das Rentenkonzept der
Bundesregierung ist ein Anti-Frauen-Programm. Dies haben
Vertreterinnen von Frauen- und Familienverbänden wiederholt
festgestellt.
Fallstrick 1: Geringeres Rentenniveau von Frauen
Die Bundesregierung plant nach neuestem Stand das Rentenniveau auf
64 % abzusenken. Nach Berechnungen der Rentenversicherungsträger
ergibt sich allerdings nur ein Niveau von 61 %. Diese Niveauabsenkung
trifft Frauen stärker als Männer. Denn: Maßstab für das Rentenniveau
ist der Eckrentner mit 45 Versicherungsjahren. Aber Frauen haben
weniger Versicherungsjahre als Männer. Im Westen kommen Frauen im
Durchschnitt auf rund 25 Jahre, im Osten auf rund 35 Jahre. Das
tatsächliche Rentenniveau einer Frau läge daher in Zukunft wesentlich
unter den angestrebten 64 %. Sinkt das Rentenniveau, sinkt auch die
Hinterbliebenenversorgung. Heute erhält eine Witwe 60 % der
Erwerbsunfähigkeitsrente des Verstorbenen. Fällt das allgemeine
Rentenniveau, wirkt sich dies entsprechend auf das Niveau der
Witwenrente aus. Frauen werden von den Plänen der Bundesregierung
also doppelt getroffen. Können Frauen die Lücken in der
Altersvorsorge durch private Vorsorge schließen? Die Frage der
Förderung privater Vorsorge ist für Frauen somit von entscheidender
Bedeutung.
Fallstrick 2: Ungenügende Familienkomponente bei der privaten
Vorsorge
Alle Menschen, insbesondere die mit geringem Einkommen und junge
Familien, sollten in die Lage versetzt werden, private Vorsorge
leisten zu können. Bundeskanzler Schröder will hierfür aber nur 19, 5
Mrd. DM bereitstellen. Rechnet man die Summe um, ergibt sich ein
schwaches Bild: So erhält ein Ehepaar ohne Kinder eine Förderung bis
zu einem Höchstbetrag von 700 DM pro Jahr. Familien mit 2 und mehr
Kindern erhalten 1000 DM. Rechnet man die Beträge auf 12 Monate
runter, ergibt sich daraus für 2 Kinder eine monatliche Förderung von
gerade einmal 12,50 DM im Monat pro Kind. Bei drei Kindern sind es
sogar nur etwas über 8 DM pro Kind. Für Alleinerziehende sieht es
noch schlechter aus. Dort beträgt die Kinderkomponente gerade einmal
6,25 DM pro Monat und Kind bei zwei Kindern. Hinzu kommt, dass
Familien nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 DM
gefördert werden. Bei Ledigen liegt der Betrag bei 35.000 DM. Darüber
hinaus ist eine Kinderkomponente gar nicht mehr vorhanden. Wie soll
es unter diesen Bedingungen jungen Familien und insbesondere Frauen,
die wegen Kindererziehung nicht erwerbstätig sind, möglich sein, für
ihr Alter vorzusorgen?
Fallstrick 3: Witwenrente vor dem Aus?
Die SPD plant weiter, zukünftig alle privaten Einkünfte auf die
Witwenrente anzurechnen. Also auch mühsam Erspartes. Die Anrechnung
steht damit im Widerspruch zur Aufforderung, privat Vorsorge zu
leisten. Wer spart ist im Hinterbliebenenfall der Dumme. Zusätzlich
soll der Einkommensfreibetrag eingefroren werden. Das Einfrieren des
Freibetrages ist für die Hinterbliebenenrente ein "Einstieg in den
Ausstieg". Denn das Abkoppeln des Freibetrages von der allgemeinen
Einkommensentwicklung führt dazu, dass zukünftig zunehmend mehr
Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. Die Witwenrente
blutet aus. Frauen werden angesichts geringer eigener Renten auch
weiterhin die ergänzende Witwenrente benötigen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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