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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Bundesregierung glänzt in wichtigen Bereichen der Strafrechtspolitik durch Untätigkeit

Berlin (ots)

Zu der gegenwärtigen rechtspolitischen Arbeit von
Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin und der Regierungsfraktionen im
Deutschen Bundestag erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Mit immer größerer Sorge müssen wir feststellen, dass sich die
Rechtspolitik der derzeit amtierenden Bundesregierung im Wesentlichen
darauf beschränkt, politische Großprojekte entweder stümperhaft
anzugehen oder vollmundig anzukündigen. Zugleich verweigern die
Bundesjustizministerin und die Fraktionen der Regierungskoalition
unter Hinweis auf den jeweils angeblich bevorstehenden "großen Wurf"
immer öfter ihre Mitwirkung an notwendigen Einzelkorrekturen und
sogenannten kleinen Schritten in die richtige Richtung. Dies gilt
besonders für den Bereich der Strafrechtspflege.
Zwei Beispiele: In dieser Woche haben die Regierungsfraktionen im
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Verschärfung des
Vollrauschtatbestandes (Paragraph 323a Strafgesetzbuch) ebenso
abgelehnt wie eine Klarstellung des Anwendungsbereichs für das
beschleunigte Verfahren (Paragraph 417 bis 420 Strafprozessordnung).
Zu beiden Problemen, deren Lösung nunmehr auf den
"Sankt-Nimmerleins-Tag" verschoben ist, haben die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aber auch der Bundesrat Gesetzentwürfe
vorgelegt, deren Zielsetzung parteiübergreifend anerkannt ist. Die
ablehnende Haltung der Regierungsfraktionen, verbunden mit der vagen
Ankündigung entsprechender Regierungsentwürfe, gerät zur Farce.
Strafrabatt für betrunkene Täter endlich begrenzen
   Die Ablehnung einer Verschärfung des Vollrauschtatbestandes durch
die Regierungsfraktionen muss in besonderem Maße auf Unverständnis
stoßen. Die Öffentlichkeit ist zu Recht darüber empört, dass nach der
bestehenden Regelung auch schwerste Straftaten nur mit geringer
Strafe bedroht sind, wenn sich der Täter durch vorangegangenen Konsum
von Alkohol oder Drogen in den Zustand des Vollrausches versetzt hat.
Selbst wenn es sich bei den Rauschtaten objektiv um schwerste
Verbrechen handelt, ist derzeit mit einer Höchstgrenze von fünf
Jahren Freiheitsstrafe ein Strafrahmen eröffnet, mit dem sonst auf
Straftaten allenfalls der mittleren Kriminalität reagiert wird. Und
das unbeschadet weiterer Strafmilderungsgründe, so dass z.B. ein
drogenabhängiger Amokläufer, der im Rausch mehrere Menschen
lebensgefährlich verletzt oder gar tötet, lediglich eine
Freiheitsstrafe von etwa drei Jahren zu gewärtigen hat, die nach den
Vorstellungen der Bundesjustizministerin überdies zur Bewährung
ausgesetzt werden könnte.
Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems
   Der ständige Verweis der Bundesregierung auf künftige
Reformvorhaben würde weniger schwer ins Gewicht fallen, wenn den
Ankündigungen auch Taten folgen würden. Das Gegenteil ist der Fall.
Zur Frage einer Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems etwa
liegt bereits seit Monaten das Ergebnis einer durch das
Bundesministerium der Justiz bereits im Januar 1998 eingesetzten
Sachverständigenkommission vor, ohne dass die Bundesjustizministerin
über einzelne Ankündigungen hinaus entsprechende Schritte eingeleitet
oder gar einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hätte.
Die bisherigen Verlautbarungen von Frau Däubler-Gmelin lassen
allerdings Schlimmes befürchten: Entgegen dem unmissverständlichen
Votum der eigenen Sachverständigen will sie offenbar eine
Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren
zulassen und die im Einzelfall gebotene Vollstreckung von
Freiheitsstrafen durch bloße Auferlegung gemeinnütziger Arbeit
zurückdrängen. Wer auf solche Weise - auch im Bereich schwerer
Kriminalität - mit dem Feuer spielt und Ideologie statt Sachverstand
walten lässt, fördert den ohnehin schon um sich greifenden Verlust an
Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in unsere Rechtsordnung und
besonders in die Ordnungsmacht unserer Strafgerichtsbarkeit setzen.
Da die Bundesjustizministerin mit ihren Überlegungen - besonders
hinsichtlich der erwogenen Erweiterung der Strafaussetzung zur
Bewährung - selbst bei Justizministern der SPD-regierten Länder
zunehmend auf Unverständnis stößt, werden auch solche Problemkreise
bis auf weiteres brach liegen, bei denen sowohl ein weitgehender
Konsens in der Sache als auch ein dringender gesetzgeberischer
Handlungsbedarf bestehen. Dazu gehört auch die längst überfällige
Verschärfung des Vollrauschtatbestandes, die von der eingesetzten
Sachverständigenkommission unter Hinweis auf die vorliegenden
Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des Bundesrates
ausdrücklich befürwortet wird.
Es besteht nur geringe Hoffnung, dass die Bundesjustizministerin
in absehbarer Zeit ein vernünftiges und ideologiefreies Gesamtkonzept
zum strafrechtlichen Sanktionensystem vorzulegen vermag. Umso
nachdrücklicher fordern wir die Regierungsfraktionen auf, ihre
Verweigerungshaltung gegenüber notwendigen Einzelkorrekturen
aufzugeben.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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