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Geis: Werden in Deutschland zu schnell Hausdurchsuchungen angeordnet?

Berlin (ots)

Zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom
05. Mai 2000 zu den inhaltlichen Anforderungen eines
Durchsuchungsbeschlusses, erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht
auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG). Nicht selten
geraten dabei die Betroffenen in höchste Aufregung oder verfallen in
eine oft länger anhaltende Depression. Nach Paragraph 102 StPO ist
eine Durchsuchung der Wohnung dann möglich, wenn sich der
Wohnungsinhaber einer Straftat verdächtig gemacht hat. Sicher sind
solche Maßnahmen erforderlich, wenn es um Beweissicherung geht und
diese Beweissicherung anders nicht möglich ist, als durch diesen
schwerwiegenden Eingriff in ein wichtiges Grundrecht. Der die
Durchsuchung beantragende Staatsanwalt und der den
Durchsuchungsbeschluss erlassende Richter sind gehalten, genau
abzuwägen, ob ein solch schwerwiegender Eingriff notwendig ist, zumal
von einer solchen Maßnahme nicht selten völlig unverdächtige
Mitbewohner ebenfalls betroffen sind. Deshalb ist mit höchster
Sorgfalt vorzugehen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom
05. Mai 2000 beweist jedenfalls, dass diese notwendige Sorgfalt im
konkreten Fall nicht eingehalten worden ist. Es stellt sich daher die
Frage, ob die Rechtsvorschriften, welche eine Durchsuchung
ermöglichen, nicht präzise verfasst werden müssen, um Unrecht besser
ausschließen zu können.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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