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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lamers: Antrag der Bundesregierung zur KFOR-Verlängerung - keine klare Entscheidungsgrundlage

Berlin (ots)

Zu dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung
der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo (BT-Drs. 14/3454) und dem von der Bundesregierung
vorgeschlagenen parlamentarischen Verfahren erklärt der
außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Lamers
MdB:
Die Bundesregierung geht leichtfertig und oberflächlich mit der
Frage der Verlängerung des KFOR-Mandates für die Bundeswehr um. Mit
dem von ihr vorgeschlagenen parlamentarischen Verfahren und dem von
ihr vorgelegten Antragstext wird sie der Tragweite dieses Beschlusses
nicht gerecht. Sie geht nicht nur unangemessen mit dem Parlament um,
sondern auch mit der Bundeswehr, die einen Anspruch darauf hat, dass
diese Fragen von Bundesregierung und Parlament mit größter Sorgfalt
vorbereitet werden.
Aufgrund selbst verschuldeter Terminschwierigkeiten der
Bundesregierung soll der Bundestag innerhalb 1 1/21/2 Tagen unter
Umgehung der parlamentarischen Fristen den Antrag der Bundesregierung
in die Ausschüsse überweisen, dort beraten und abschließend im Plenum
beschließen. Aufgrund der deutsch-französischen
Regierungskonsultationen am Freitag den 9. Juni in Mainz könnten der
Bundeskanzler, der Außen- und Verteidigungsminister an einer
Plenardebatte an diesem Tag in Berlin nicht teilnehmen, weshalb diese
noch am Donnerstag zuvor stattfinden soll.
Die Bundesregierung weiß seit einem Jahr, dass der Bundestag in
diesen Tagen die Verlängerung des KFOR-Mandates, dass ansonsten am
11. Juni ausläuft, beschließen muss. Sie selbst hat den Termin der
deutsch-französischen Regierungskonsultationen festgelegt. Der
Bundestag soll nun die Schlamperei in der Terminkoordination der
Bundesregierung ausbaden und im Hauruck-Verfahren die Verlängerung
des Mandats beschließen. Die Bundesregierung macht es dem Parlament
damit nicht leicht, nicht nur der Opposition.
Über diese terminliche Panne könnte man hinwegsehen, wenn der
Antrag der Bundesregierung klar und präzise formuliert wäre. Doch das
Gegenteil ist der Fall. Der Antragstext enthält drei scherwiegende
Unklarheiten, die Klarstellungen von Seiten der Bundesregierung
erfordern:
1. So steht die Frage im Raum, ob Ziff. 6 des Beschlusses des
Deutschen Bundestages vom 11. Juni 1999 (BT-Drs 14/1133) zur
deutschen Beteiligung an KFOR, dessen Regelungen laut neuem
Antragstext fortgelten sollen, auch weiterhin Gültigkeit hat. Diese
Ziff. 6 besagt: "Nach Ablauf von 12 Monaten wird die Bundesregierung
den Deutschen Bundestag mit der Frage der Fortdauer der Operation
befassen." Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass diese
Regelung als einzige des alten Antrages durch den neuen Antrag außer
Kraft gesetzt wird. Aber der Wortlaut von Ziff. 6 (Fortdauer) lässt
eher die umgekehrte Interpretation zu. Dies bestätigt die
Bundesregierung, indem sie nun den Bundestag mit der Fortdauer der
Operation in Form eines Antrages auf Verlängerung des Mandats
befasst. Die Formulierung im neuen Antrag: "Die Kräfte können
eingesetzt werden, solange ein Mandat.....sowie die konstitutive
Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen", lässt sehr wohl die
Interpretation zu, dass der Bundestag jeweils nach 12 Monaten mit der
Fortdauer zu befassen ist.
Diese Frage muss vor der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag
geklärt werden.
2. Die Finanzierung des KFOR-Engagements will die Bundesregierung
laut Antragstext aus den in der Finanzplanung des Bundes unter
"Beteiligung der Bundeswehr im Rahmen des Stabilitätspaktes für
Südosteuropa" etatisierten Ausgaben in Höhe von 2 Mrd. DM decken,
wozu auch das SFOR Engagement der Bundeswehr in Bosnien-Herzegowina
zählt. Der Antrag vermittelt nun den Eindruck, dass insgesamt 2 Mrd.
DM für den Zeitraum der geltenden Finanzplanung dafür zur Verfügung
ständen. Die Formulierung müsste jedoch lauten, dass in der geltenden
Finanzplanung bis 2003 für diese Maßnahmen im Rahmen des
Stabilitätspaktes 2 Mrd. DM jährlich, d.h. 8 Mrd. DM insgesamt
vorgesehen sind. Für die zivilen Maßnahmen im Rahmen des
Stabilitätspaktes stellt die Bundesregierung zusätzlich 300 Mio. DM
jährlich zur Verfügung, so dass sich eine Gesamtsumme von 9,2 Mrd. DM
für den Stabilitätspakt bis 2003 ergibt.
3. Unklar ist auch die Frage der Etatisierung im Bundeshaushalt.
Die Bundesregierung gibt für den geltenden Finanzplan die
Etatisierung in Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung), Kapitel
6004 Titel 547 03 an. Dies aber ist die Etatisierung für das
Haushaltsjahr 2000. Schon für das Haushaltsjahr 2001 gibt die
Bundesregierung auf Nachfrage keine Antwort, wie die Etatisierung
erfolgen soll.
So unklar, wie die Angaben zur Finanzierung formuliert sind,
drängt sich der Eindruck auf, die Bundesregierung wolle die
tatsächlichen Kosten und ihre Etatisierung nicht präzise darlegen.
Der Bundestag aber benötigt eine klare Entscheidungsbasis. Der
vorgelegte Antrag besteht aus elf Zeilen. Man kann sich nicht
vorstellen, dass zwei Ministerien nicht in der Lage sind, diese so zu
formulieren, dass für den Deutschen Bundestag eine klare
Entscheidungsbasis gegeben ist. Die Bundesregierung ist aufgefordert,
entsprechende Klarstellungen umgehend vorzunehmen.

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