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Kansy: Absenkung der Mieten-Kappungsgrenze - Rot-Grün in Erklärungsnot

Berlin (ots)

Zur Absicht der Bundesregierung, die Kappungsgrenze
für Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren von 30 Prozent auf 20
Prozent abzusenken, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
In ihrem Referentenentwurf eines Mietrechtsreformgesetzes
rechtfertigt Justizministerin Däubler-Gmelin ihren umstrittenen
Vorschlag, die Kappungsgrenze von derzeit 30 auf 20 Prozent
abzusenken, einzig und allein mit aus der Mietpreisbindung gefallenen
Sozialwohnungen. Bei diesen könne die derzeitige Kappungsgrenze für
die Mieter zu Härten führen; ausdrücklich beruft man sich dabei auf
ein Gutachten aus dem Jahre 1996, wonach die Kappungsgrenze außerhalb
der ehemaligen Sozialwohnungen in der Praxis keine wesentliche Rolle
spiele.
Die CDU/CSU hat diese Argumentation in einer Kleinen Anfrage auf
ihre Stichhaltigkeit hin hinterfragt. Die jetzt von der
Bundesregierung gelieferten Daten machen überdeutlich: die
Bundesregierung gerät mit ihrem Vorhaben in Erklärungsnot.
Die Zahl der auslaufenden Mietpreisbindungen (im 1. Förderweg)
bewegte sich in den letzten 3 Jahren im jährlichen Schnitt bei 60.000
Wohnungen. Angesichts eines Bestands von 20 Mio. Mietwohneinheiten
(Mikrozensus 1998) macht dies einen Anteil von auslaufenden
Bindungen, bei denen es beim Übergang in das Vergleichsmietensystem
zu Mietsprüngen kommen könnte, von gerade einmal 0,3 Prozent aus.
Auch wenn man der Umfrage der Bundesregierung nach dem künftigen
Auslaufen der Sozialbindungen folgt - bis zum Jahr 2004 insgesamt
knapp 0,5 Mio. Wohnungen (aber einschließlich des hier nicht
relevanten 3. Förderweges) -, wird sich dieser Anteil am gesamten
Mietwohnungsbestand nur bei etwas über 2 Prozent bewegen.
Die Bundesregierung muss zudem einräumen, dass sie über keine
konkreten Erkenntnisse verfügt, ob und in welchem Ausmaße es bei
ehemaligen Sozialwohnungen tatsächlich zu Mietsprüngen kommt. Das
Gutachten von 1996, so die Bundesregierung, "deute darauf hin, dass
in der Mehrzahl der Fälle ein vorübergehender Anpassungsprozess an
das allgemeine Mietenniveau" stattfinde.
Fällt dieser Fakten-Hintergrund schon mager aus, könnte man doch
wenigstens erwarten, dass die Bundesregierung bei ihren eigenen im
Rahmen der Fürsorgepflicht erstellten oder zur Veräußerung
anstehenden Wohnungen beispielhaft voran geht und sich bereits mit
einer 20-prozentigen Kappungsgrenze begnügt. Auf unsere entsprechende
Frage lautet die Antwort der Bundesregierung lapidar: "Nein".

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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