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Bleser/Klöckner: Wer zu spät fährt, den bestraft der Gesetzgeber - Bahnfahrer erhalten mehr Rechte

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Verabschiedung gesetzlich
verbindlicher Fahrgastrechte im Deutschen Bundestag erklären der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Heute ist ein guter Tag für alle Bahnfahrer in Deutschland! Mit 
der heutigen Verabschiedung des Gesetzes werden die Rechte der 
Bahnkunden schon im Sommer - und damit früher als von der 
EU-Verordnung vorgesehen - gestärkt. Schon zu Beginn der 
Legislaturperiode hatte die Union auf gesetzliche Verbesserungen 
gedrängt und ein 10-Punkte Papier verabschiedet. Dennoch war der Weg 
bis zum Gesetz steinig, da die SPD sich lange weigerte, dem 
berechtigten Wunsch der Fahrgäste nach mehr Rechten im Bahnverkehr 
nachzukommen.
Auch die SPD-Verbraucherpolitiker waren bei der Forderung der 
Unionsfraktion nach einer Entschädigungsregelung bereits ab 30 
Minuten keine Hilfe. Es scheint, dass sie das Ohr näher an der 
Deutschen Bahn als am Kunden hatten. Um einen zügigen Abschluss vor 
der Sommerpause nicht zu gefährden, hat die Union folgenden 
Kompromissen zugestimmt, um ihre weiteren Forderungen durchzusetzen:
- ab 60 Minuten Verspätung Erstattung von 25 Prozent des 
Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent; dies gilt für Nah- und 
Fernverkehr;
- statt bürokratischer Gutscheine kann Fahrgast Barauszahlung 
verlangen;
- bei absehbarer Verspätung von mehr als 60 Minuten kann von der 
Fahrt abgesehen und Rückerstattung des Fahrpreises gefordert werden; 
falls Übernachtung erforderlich, muss Hotelunterkunft angeboten 
werden;
- bei Verspätungen im Nahverkehr von mehr als 20 Minuten kann auf ein
anderes Schienenverkehrsmittel umgestiegen werden, auch auf 
schnellere Fernverkehrszüge;
- die Kontaktdaten der Bahn-Beschwerdestelle sollen für eine bessere 
Kundenkommunikation auf die Fahrkarten gedruckt werden;
- falls eine Weiterfahrt aufgrund einer Verspätung spätabends nicht 
mehr möglich ist, besteht ein Anspruch auf eine Taxifahrt zum 
vorgesehenen Zielort. Bis zu 80 Euro werden an Taxikosten erstattet.
Der ländliche Raum ist damit der klare Gewinner der von der Union 
durchgesetzten Änderungen.
Auf Drängen der Union wird es außerdem eine gesetzlich verankerte 
neutrale Schlichtungsstelle geben. Wir haben den Gesetzentwurf von 
Frau Zypries hier noch einmal nachgebessert: Das Schlichtungsangebot 
muss für Verbraucher auch zu finden sein. Deshalb müssen die 
Beschwerdestellen auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens 
hinweisen und die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle angeben.
Das Resultat ist insgesamt erfreulich und ein gutes Ergebnis für 
alle Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland. Mehr Rechte und 
mehr Hilfe für ihre  Durchsetzung sind ein wichtiges Signal für Alle.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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