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Gehb/Merz/Tillmann: Modernisiertes Bilanzrecht entlastet Wirtschaft

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erklären der 
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB, sowie die Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
für das BilMoG, Friedrich Merz MdB und Antje Tillmann MdB:
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, 
verabschieden wir heute die größte Bilanzrechtsreform in Deutschland 
seit Jahrzehnten. Mit dem BilMoG stellen wir unser altbewährtes 
Handelsgesetzbuch als vollwertige, aber kostengünstigere und 
einfachere Alternative auf eine Stufe mit den internationalen 
Rechnungslegungsstandards.
Uns ist es gelungen, die in der Finanzmarktkrise deutlich 
gewordenen Schwächen der internationalen Rechnungslegung aus dem HGB 
herauszuhalten. Mit den nun gefundenen Regelungen u. a. bei der 
Konsolidierung der Zweckgesellschaften und bei der Zeitwertbewertung 
von Finanzinstrumenten - der sogenannten Fair-Value-Bewertung 
ausschließlich bei Banken - wird das Bilanzrecht dergestalt 
weiterentwickelt, dass es eine maßvolle Erneuerung des HGB darstellt 
und dabei trotzdem viele positive Punkte der internationalen 
Rechnungslegung übernimmt. In den wesentlichen Punkten werden 
gleichwohl die Grundsätze deutscher Bilanzierung, so auch das 
Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip, aufrechterhalten.
Eine besondere Entlastung ist im BilMoG für den Mittelstand 
vorgesehen. Einzelkaufleute werden von der Pflicht zur Buchführung 
und der Erstellung eines Inventars befreit, wenn diese an den 
Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren 
nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlös und 50.000 Euro 
Jahresüberschuss aufweisen. Weiterhin werden die Werte für 
Umsatzerlöse und Bilanzsumme von Kapitalgesellschaften außerplanmäßig
angehoben und es werden die Schwellenwerte für eine größenabhängige 
Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines 
Konzernabschlusses angepasst. Der deutsche Mittelstand wird so allein
pro Jahr um ca. 1,3 Mrd. Euro entlastet. Die begünstigenden 
Regelungen sollen rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 gelten.
Mit der Verabschiedung des BilMoG machen wir das HGB 
praxistauglich und fit für das 21. Jahrhundert.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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