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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Falk: Ablehnung des Gesetzes war die richtige Entscheidung

Berlin (ots)

Zum Beschluss der Fraktionssitzung, den von
Arbeitsminister Scholz vorgelegten Entwurf zur ARGE-Nachfolgeregelung
(sog. ZAG-Modell) nicht mitzutragen, erklärt die stellvertretende 
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:
Die Fraktion hat die richtige Entscheidung getroffen. Sie hat mit 
ihrem Nein zum Scholz-Vorschlag ein schlechtes Gesetz verhindert, 
dass zudem aus kommunaler Perspektive enttäuschend ist, darüber 
hinaus einer Änderung des Grundgesetzes bedurft hätte und zu einem 
denkbar ungünstigen Zeitpunkt hätte umgesetzt werden müssen.
Der Gesetzentwurf von Scholz sah den Aufbau von 370 neuen Behörden
und zahlreicher Gremien für jede dieser Behörden vor. Die notwendigen
Abstimmungen zwischen den einzelnen Organen hätten in der Konsequenz 
dazu geführt, dass die Argen sich nicht um die Arbeitslosen 
gekümmert, sondern nur noch mit sich selbst beschäftigt gewesen 
wären. Darüber hinaus ergeben sich durch die notwendigen 
Personalverstärkungen dauerhaft erhebliche Mehrkosten.
Aus diesem Grunde wurde der Vorschlag auch von zahlreichen 
Verbänden abgelehnt. Aus Sicht von Verdi würde das ZAG nach dem 
vorgelegten Gesetzentwurf ... "keinerlei Beitrag zur besseren 
Betreuung und Vermittlung im Hartz IV Bereich leisten". Damit macht 
Verdi auf  den entscheidenden Aspekt aufmerksam: Das wichtigste Ziel 
bei der Neuregelung der Hartz-IV-Verwaltung muss es sein, eine 
Organisation zu schaffen, die in der Lage ist, sich bestmöglich und 
effektiv um die betroffenen Menschen zu kümmern. Der bürokratische 
Vorschlag von Scholz verfehlt dieses Ziel.
Auch aus kommunaler Sicht ist das ZAG enttäuschend, denn der 
Gesetzentwurf des Arbeitsministers bietet keine befriedigende 
kommunale Beteiligung und wurde deshalb auch von kommunalen 
Spitzenvertretern abgelehnt.
Die Union befürwortet weiterhin eine kommunale Beteiligung. Eine 
Öffnungsklausel, die es weiteren Kommunen ermöglicht, sich für die 
Option zu entscheiden, wie sie von der Union seit Jahren 
nachdrücklich gefordert wird, war mit der SPD nicht zu machen.
Die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Zusammenarbeit darf 
nicht dadurch gelöst werden, dass diese, vom BVerfG gerügte, 
intransparente Form der Mischverwaltung unter neuem Namen im GG 
verankert wird. Das wird den Grundsätzen unserer Staatsorganisation, 
wie sie die Verfassung vorsieht, nicht gerecht. Außerdem haben sich 
Bund und Länder mit der Föderalismuskommission I darauf verständigt, 
in Zukunft ihre Kompetenzen strikt getrennt zu halten.
Für die derzeitigen Argen muss eine Lösung gefunden werden, die 
den Grundsätzen der Föderalismusreform I, dem Demokratieprinzip, dem 
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und dem Urteil des BVerfG 
entspricht. Das heißt, die beiden Träger des SGB II (BA, Kommunen) 
nehmen ihre Aufgaben künftig eigenverantwortlich in getrennter 
Trägerschaft wahr und kooperieren auf freiwilliger und lokaler Basis.
Damit ist die klare Verantwortungszuordnung gewährleistet, die das
BVerfG im Namen des Demokratieprinzips fordert und das 
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen wird gewahrt.
Das wesentliche Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und 
Sozialhilfe war das Fördern und Fordern (aktive und passive 
Leistungen) und der Zugang aller Hilfebedürftigen zu den 
Arbeitsmarktinstrumenten und der Arbeitsvermittlung der BA. Dieser 
Zusammenhang und die klare arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des SGB
II muss gewahrt bleiben. Die BA ist auch zukünftig für eine wirksame 
und einheitliche Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von 
Arbeitslosengeld I und II verantwortlich. Hier unterscheiden wir uns 
von der SPD (BM Scholz), die die BA aus der Arbeitsmarktpolitik für 
Alg II Empfänger hinausdrängen und ein eigenes Bundessozialamt 
gründen wollte. Der einheitliche Bescheid über die passiven (Geld-) 
Leistungen war und ist kein wesentliches Ziel des SGB II. Vor Gericht
können Klagen gegen zwei Bescheide zu einem Verfahren verbunden 
werden. Für den Betroffenen entstehen keine Nachteile.
Statt der "Hilfe aus einer Hand" könnte es künftig die "Hilfe 
unter einem Dach" geben. Der Bund, das heißt die BA, sollte in jedem 
Arge-Bezirk ein Angebot auf Kooperation und Koordination machen. Die 
Kommunen entscheiden freiwillig, ob sie das Angebot wahrnehmen 
wollen.
Der Vorwurf, die Ablehnung der Grundgesetzänderung und damit dem 
ZAG-Gesetz würde auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen ist 
absurd. Im Gegenteil: Wir haben verhindert, dass während der größten 
Wirtschafts- und Finanzkrise Arbeitsagenturen mit sich selbst und dem
Aufbau neuer Strukturen beschäftigt wären, statt sich um die 
Arbeitslosen zu kümmern. Für die betroffenen Menschen ändert sich 
nichts. Sie erhalten wie bisher ihre Leistungen von den Kommunen oder
den Arbeitsagenturen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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