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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Wir wollen keine flächen-deckende Videoüberwachung, sondern nur die Überwachung von Kriminalitätsbrennpunkten

Berlin (ots)

Zu der Behauptung der Grünen, die Union wolle die flächendeckende
Einführung der Videoüberwachung, erklärt der Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Die Behauptung der Grünen, die Union fordere die flächendeckende
Einführung der Videoüberwachung, ist schlichtweg falsch. In der
aktuellen Diskussion geht es ausdrücklich und ausschließlich um eine
punktuelle Überwachung von Kriminalitätsbrennpunkten. Das heißt
solcher Plätze, die durch hohes Kriminalitätsaufkommen auffallen, um
Orte, wo die Bürger sich nicht sicher fühlen, wo sie berechtigte
Angst haben müssen vor Straftaten. Um Orte, wo Taschendiebstahl und
Drogenkonsum, Vandalismus und aggressives Betteln an der Tagesordnung
sind. Die Städte und Gemeinden und die örtlichen Polizeibehörden
kennen solche Brennpunkte ganz genau. Die Erfahrungen, die mit
Pilotprojekten, so z.B. auf dem Bahnhofsvorplatz in Leipzig, in der
Zwischenzeit gesammelt werden konnten, sind außerordentlich positiv.
Die Kriminalitätshäufigkeit (etwa bei Taschendiebstahl) wurde
reduziert, die Aufklärung von Straftaten wurde gesteigert, das
Sicherheitsgefühl wurde verbessert.
Die Überwachung von öffentlich zugänglichen Plätzen und Orten
mittels Videotechnik dient dem Schutz der Bürger vor Kriminalität.
Angstzonen sollen sicherer gemacht werden.
Wir wollen auch keine heimliche Videoüberwachung. Die
Videokontrolle soll offen erfolgen, nur dann beugt sie Kriminalität
vor, schreckt sie Täter ab. Die Aufnahmen sollen auch nicht auf Dauer
aufbewahrt werden können, sondern nach kurzer Zeit gelöscht werden,
falls keine Strafanzeige aus dem überwachten Raum eingeht.
Videoüberwachung kann auch nicht dazu dienen, die Polizei
personell zu verschlanken. Im Gegenteil: Eine gezielte
Videoüberwachung macht nur dann Sinn, wenn bei der Beobachtung von
Straftaten ein Zugriff unverzüglich erfolgen kann. Auch kann die
Videoüberwachung die notwendige sichtbare Polizeipräsenz nicht
ersetzen. Sie kann aber im öffentlichen Raum eine wirksame
Alternative zur Kriminalitätsbekämpfung sein. Unsere Bürger haben ein
Recht auf Sicherheit. Der Staat ist in erster Linie dafür da, den
Bürger zu schützen und nicht den Täter.
Deshalb hat jetzt auch die Innenministerkonferenz auf ihrer
Sitzung am 4. / 5. Mai den Bundesländern den offenen Einsatz von
Videoüberwachungsmaßnahmen an Kriminalitätsbrennpunkten im
öffentlichen Raum als geeignetes Mittel empfohlen, um die Wahrnehmung
der polizeilichen Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und der
Strafverfolgung wirksam zu unterstützen.
Auch die Bedenken des SPD Landesvorsitzenden von Brandenburg,
Steffen Reiche, die Anbringung der Kameras erinnere an die alten
Zeiten des Überwachungsstaates der DDR, sind nicht nachvollziehbar.
Es geht doch nicht darum, dass ein totalitärer Staat seine Bürger
bespitzeln will, sondern ausschließlich um die Verhinderung von
Straftaten zum Nachteil dieser Bürger sowie um die Aufklärung bereits
erfolgter Delikte und um die Überführung von Tätern. Die
Videoüberwachung von Kriminalitätsbrennpunkten ist ein
rechtsstaatliches Mittel der Polizeiarbeit, das mit der
Überwachungspraxis vor der Wende nichts zu tun hat.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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