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Klöckner: Mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsdschungel

Berlin (ots)

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes zur
Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und des Gesetzes zur Änderung 
des Telekommunikationsgesetzes erklärt die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Unerlaubte und belästigende Telefonwerbung hat sich für viele 
Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer Plage entwickelt. Um dem 
Treiben vieler "Schwarzer Schafe" einen Riegel vorzuschieben, hat die
Große Koalition auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gleich 
zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die künftig einen wichtigen Schutz
der Verbraucher gegen unerlaubte Telefonverträge und andere 
Abzockfallen im Telekommunikationsbereich bieten:
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung 
verabschieden wir ein Vielzahl an effektiven Maßnahmen: Wer künftig 
gegen das Gesetz gegen unlautere Werbung verstößt und unerlaubte 
Werbeanrufe betreibt, wird schärfer bestraft werden, das Bußgeld 
erhöht sich auf 50.000 Euro. Rufnummernunterdrückung zur 
Verschleierung des Absenders werden ebenfalls mit einem Bußgeld von 
bis zu 10.000 Euro geahndet. Die bestehende Widerrufsmöglichkeit wird
auch auf Aboverträge und Lotteriespiele erweitert. Bei Änderung eines
Telefonvertrags, z. B. durch einen Tarifwechsel, und bei gänzlich 
neuen Verträgen erhält der Verbraucher zukünftig ein umfassendes 
Widerrufsrecht im BGB. Danach müssen die Anbieter den Verbraucher 
über die Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeit schriftlich
aufklären. Dies wird dazu führen, dass für viele "Schwarze Schafe" 
die Geschäfte unlukrativ und damit diese Art der belästigenden Anrufe
zurückgehen werden.
Neben den Änderungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ergänzt
das Erste Gesetz zur Änderungen des Telekommunikationsgesetz unser 
Bestreben, das massive Problem untergeschobener Verträge - das so 
genannte "Slamming" - zu reduzieren. Deshalb ist im Falle eines 
Anbieterwechsels künftig die Textform für die Kündigung des alten 
Vertrages notwendig. Damit wird eine Vertragsumstellung ohne Wissen 
des Verbrauchers unterbunden. Der neue Anbieter muss dem alten 
Anbieter eine Kündigung vorlegen, bevor z. B. ein Telefonanschluss 
auf einen neuen Anbieter umgestellt werden kann. So wird das 
unbemerkte Unterschieben von Verträgen quasi unmöglich. Ebenso führen
wir für teure 0 180-Rufnummer Preisobergrenzen ein. Dies wird vor 
allem die hohen Kosten bei Anrufen vom Mobiltelefon senken und zu 
deutlich mehr Transparenz im Preislabyrinth führen. Zudem erhält die 
Bundesnetzagentur mit dem Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage, um die 
technischen Voraussetzung zu schaffen, kostenpflichtige und 
langwierige Warteschleifen einzudämmen.
Wir beraten heute gleich zwei Gesetzesentwürfe, die dem Kunden 
mehr Rechtssicherheit im Telekommunikationsbereich bietet. Ein guter 
Tag für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und für alle seriös 
arbeitenden Unternehmen!

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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