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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ein Sprecher der Fraktion teilt mit:

Berlin (ots)

Zu dem Artikel von Herrn Förster in der Berliner Zeitung vom
3.4.2000 unter der Überschrift "Stasi-Abhörprotokolle über
CDU-Politiker vernichtet", wird auf die Presseerklärung vom Berliner
Innensenator, Dr. Eckart Werthebach, die wir als Anlage beifügen,
seitens der Fraktion hingewiesen. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Innensenator Dr. Werthebach zu dem Artikel in der heutigen Ausgabe
der "Berliner Zeitung":
Der Artikel von Herrn Förster in der "Berliner Zeitung" vom
3.4.2000 "Stasi-Abhörprotokolle über CDU-Politiker vernichtet" ist in
wesentlichen Teilen falsch. Weder ich noch andere Bundesbedienstete
haben seinerzeit Stasi-Abhörprotokolle beschafft oder "gefleddert".
Richtig ist vielmehr folgendes: Beginnend mit der Ausgabe 19/1990
vom 3. Mai 1990 begann die damals noch existierende Illustrierte
"Quick" mit einer Artikelserie "Die geheimen Stasi-Akten über unsere
Politiker", die mit Ausrissen aus Abhörprotokollen des Ministeriums
für Staatssicherheit gestützt wurde. Diese Artikel betrafen Politiker
aus allen Parteien.
Der damalige Bundesinnenminister Dr. Schäuble hat diese
Veröffentlichungen mit einem Brief vom 2. Mai 1990 an den damaligen
Chefredakteur der "Quick", Peter Balsinger, scharf kritisiert und ihn
aufgefordert, die Veröffentlichung weiterer Stasi-Protokolle zu
unterlassen, die nach unserem Verständnis unter Verletzung der
grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen
erstellt worden waren. Er hat auch auf die mögliche Strafbarkeit
solcher Veröffentlichungen hingewiesen.
Die Quick-Serie wurde dann noch im Mai 1990 beendet. Ein Teil des
der Illustrierten vorliegenden Materials wurde in Form von Kopien an
eine Bundesbehörde übergeben.
Inzwischen hatte sich das Bundeskabinett mit dem Vorgang
beschäftigt und den von den zuständigen Parlamentsgremien
unterstützten Beschluss gefasst, dass alle in den Besitz von
Bundesbehörden gelangten Materialien über bespitzelte Bundesbürger
"sofort und ohne Einblick" vernichtet werden sollten. Das ist
geschehen.
Diese Grundsatzentscheidung wurde durch Beschluss der
Länderinnenministerkonferenz auch für den Bereich der Bundesländer
übernommen.
Erst nach dem 3. Oktober 1990, dem Tag der Wiedervereinigung und
des Inkrafttretens des Einigungsvertrages, entstand die sog.
Gauck-Behörde, an die nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Folge
alle Stasi-Unterlagen abzuliefern waren.
Das Vorstehende ist mit dem damaligen Staatssekretär im
Bundesinnenministerium, Hans Neusel, abgestimmt worden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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