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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Däubler-Gmelin unter Feuer

Berlin (ots)

Zu der Kritik des Deutschen Anwaltvereins am
Regierungsentwurf zur sog. Zivilprozeßreform erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die massive Kritik der Anwaltschaft am Referentenentwurf der
Justizministerin zur Reform des Zivilprozesses ist berechtigt.
Insbesondere die inhaltliche Einschränkung der Berufung, die
Verlagerung der Berufungsinstanz zu den Oberlandesgerichten und die
damit notwendige Umorganisation des Gerichtsaufbaus auf die
Dreistufigkeit stehen zu Recht im Zentrum der Kritik.
Offenbar ist der Frau Ministerin entgangen, dass Deutschland
gerade im Zivilprozess im ganzen EU-Gebiet vorbildlich ist. Die
Erledigungszahlen beim Amtsgericht und in 1. Instanz beim Landgericht
beweisen dies: Über 80% der Fälle finden dort ihren Abschluß.
Allerdings müssen von dem Rest, der in Berufung geht, in ca. der
Hälfte der Fälle die Entscheidungen aufgehoben oder abgeändert
werden.
Deswegen ist die Verkümmerung der Berufung zu einem "Rechtsmittel
light" der völlig falsche Ansatz. Gerade bei der Entscheidung durch
den Einzelrichter muß die Berufung in vollem Umfange möglich sein,
und zwar durch eine Kammer, nicht wiederum durch den Einzelrichter.
Fiskalische Überlegungen dürfen nicht eine Reform dominieren, die dem
Recht zu dienen beansprucht.
Diese gut funktionierende Justiz wird durch die Umsetzung der
Pläne der Frau Ministerin nach Auffassung der meisten Fachleute
schwer geschädigt werden. Die Umorganisierung der Gerichte zur
Dreistufigkeit würde  nicht mehr Bürgernähe, sondern den Rückzug der
Justiz aus dem ländlichen Raum und damit Bürgerferne und mehr
Bürokratie bedeuten.
Deswegen ist es unredlich, wenn die Ministerin in einem Interview
sagt, es werde bei den Amts- und Landgerichten bleiben. Denn der
nächste Schritt in den völligen Umbau der Gerichtsorganisation ist
längst geplant - es sei denn, die Ministerin hätte sich von diesem
Vorhaben etwa verabschiedet.
Auch das Argument der Überlastung hat sein Gewicht verloren: Seit
einigen Jahren sind die Eingangszahlen bei den Gerichten rückläufig.
Eine so umfassende Reform, wie sie von der Ministerin
vorgeschlagen wird, ist nicht notwendig. Was das Justizministerium
plant, ist eine Reform um der Reform willen und zugleich eine
vorweggenommene Denkmalpflege.
Sofern es um einzelne vernünftige Verbesserungen geht, kann die
Koalition mit der Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion rechnen. Dies
kann aber in nur Abstimmung mit den Betroffenen und nicht gegen deren
fundierten Widerspruch über deren Köpfe hinweg geschehen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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