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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Zöller/Bleser: Gesetzespaket der EU-Kommission zur Überprüfung der Agrarpolitik enttäuscht

Berlin (ots)

Zur Vorstellung des Gesetzespakets der Europäischen
Kommission zur Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 
erklären der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB und der Vorsitzende 
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der heute von Agrarkommissarin Fischer Boel vorgelegte Entwurf der
Rechtstexte zur Überprüfung der GAP weist nach Abschluss der internen
Beratungen nur wenige Unterschiede zu dem Ende Februar vorgelegten 
Entwurf auf. Dies ist bedauerlich, denn die Hauptkritikpunkte der 
Unionsfraktion bleiben dadurch bestehen. Die Land- und 
Ernährungswirtschaft braucht Verlässlichkeit und Planungssicherheit, 
um den gestiegenen Herausforderungen einer stark wachsenden 
Bevölkerung und einer begrenzten Verfügbarkeit landwirtschaftlich 
nutzbarer Flächen gerecht zu werden.
Die Grundidee, die einzelnen Instrumente der GAP auf den Prüfstand
zu stellen, wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer 
unterstützt. Am Ende des Prozesses müssen jedoch Verbesserungen und 
Vereinfachungen des Systems stehen. Gerade bei der Harmonisierung und
Entbürokratisierung der Vorschriften zu Cross Compliance sieht die 
Unionsfraktion noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Wir begrüßen, dass die größenabhängige Modulation vom Tisch ist. 
Von
dieser pauschalen Kürzung der Direktzahlungen wären innerhalb der EU 
fast ausschließlich Betriebe in Ostdeutschland betroffen gewesen. Die
Unionsfraktion lehnt aber ebenso die angekündigte stufenweise 
Erhöhung der Modulation, d. h. die Umschichtung von 
Direktzahlungsmitteln in die zweite Säule ab, auch wenn die 
Kürzungssätze in Abhängigkeit von der Gesamtsumme der Zahlungen mit 
jetzt maximal 22 Prozent gegenüber den ersten Vorschlägen der 
Kommission deutlich abgesenkt wurden. Hinzu käme nach den bisherigen 
Vorschlägen der Kommission noch eine zusätzliche Umschichtung von 
Mitteln nach der veränderten Regelung des Artikel 69 (jetzt "Artikel 
68") in Höhe von 10 Prozent der Direktzahlungen. Auch wenn die Mittel
sektorbezogen im Bereich der Landwirtschaft - etwa zur 
Risikoabsicherung - eingesetzt werden sollen, werden die Mittel erst 
einmal den Betrieben vorenthalten, denen die Zahlungen bis 2013 
aufgrund von Auflagen im Natur- oder Tierschutz und den damit 
verbundenen höheren Produktionskosten zustehen.
Schwerwiegender ist aber, dass der Landwirtschaft dringend 
benötigte Mittel für Investitionen entzogen werden. Diese sind 
notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit für die Zeit nach dem Ablauf 
der derzeitigen GAP im Jahr 2013 zu verbessern.
Die Union fordert von der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem 
Auslaufen der Milchmarktregelung im Jahr 2015 weiterhin ein 
umfassendes Gesamtkonzept mit Begleitmaßnahmen, um die 
landwirtschaftliche Produktion auch in benachteiligten Gebieten zu 
halten.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Bioenergie sowie Lebens- 
und Futtermitteln ist die Abschaffung der 
Flächenstilllegungsverpflichtung konsequent und richtig. Bei der 
Bewältigung grober Marktverzerrungen in einzelnen Bereichen regt die 
Union die Schaffung eines situativ anzuwendenden 
Krisenmanagementsystems an.
Wir werden das Gesamtpaket der Gesetzesvorschläge genau unter die 
Lupe nehmen und in den weiteren Verhandlungen entsprechende 
Änderungsvorschläge einbringen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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