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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Stübgen: Europäischer Auswärtiger Dienst muss bei der EU-Kommission angebunden werden

Berlin (ots)

Anlässlich der zweiten Lesung und Schlussabstimmung
des Deutschen Bundestages zum Gesetz über den Vertrag von Lissabon 
erklärt der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Stübgen MdB:
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Europäische Union auf ein 
neues institutionelles Fundament gestellt, das die Handlungsfähigkeit
Europas nach innen und außen stärkt und ihre demokratische 
Legitimation über das Europäische Parlament und die nationalen 
Parlamente deutlich verbessert. Die Parlamente der Mitgliedstaaten - 
und damit auch Bundestag und Bundesrat - erhalten erstmalig direkte 
Mitwirkungsrechte gegenüber den Organen der Europäischen Union bei 
der Subsidiaritätskontrolle und bei institutionellen Entscheidungen.
Zu den wichtigsten institutionellen Reformen des Vertrages von 
Lissabon gehört auch ein von den Staats- und Regierungschefs zu 
wählender EU-Ratspräsident sowie die Schaffung des Amtes eines Hohen 
Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der 
zugleich Vizepräsident der Kommission sein wird und in seinen 
Aufgaben von einem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt 
werden soll. Dem Europäischen Auswärtigen Dienst sollen Beamte aus 
den Abteilungen des Generalsekretariats, des Rates und der Kommission
sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste 
angehören.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bildung eines 
Europäischen Auswärtigen Dienstes, weil damit das außenpolitische 
Handeln der Union kohärenter und effizienter gestaltet werden kann. 
Sie unterstützt auch die vom Europäischen Parlament geforderte 
Anbindung des EAD an die EU-Kommission. Wer die demokratische 
Legitimation der Europäischen Union stärken will, muss auch den 
diplomatischen Dienst der Union so organisieren, dass er der 
parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlamentes unterstellt 
ist. Andere Lösungen, etwa die Anbindung an den Rat oder die 
Präsidentschaft, aber auch Lösungen im Sinne einer institutionellen 
Unabhängigkeit sind weder funktional vernünftig noch politisch 
wünschenswert.
Die Arbeiten zur Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes
befinden sich aus verständlichen Gründen erst in einem Anfangsstadium
- schließlich ist der Vertrag von Lissabon noch nicht in allen 
Mitgliedstaaten ratifiziert. Deshalb ist auch noch eine Vielzahl 
offener Fragen zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten 
zu klären. Hierzu gehört neben der Anbindung des EAD vor allem die 
Reichweite seiner Kompetenzen und Instrumente, die Ausbildung und 
Laufbahnplanung, die Personalrekrutierung und Finanzierung sowie die 
Klärung der künftigen Beziehungen zwischen dem Auswärtigen Dienst der
Europäischen Union und den bilateralen Botschaften der 
Mitgliedstaaten. Es wäre wenig erfreulich, wenn nationale Botschaften
und EAD-Vertretungen bei ihren Aufgaben miteinander konkurrierten, 
anstatt sich zu ergänzen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist auch
sicher zu stellen, dass das nationale Personal nicht nur aus dem 
Auswärtigen Amt rekrutiert wird, sondern die Kompetenz auch der 
anderen Ressorts abbildet.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Bildung des Europäischen 
Auswärtigen Dienstes und sein Aufwachsen aufmerksam und konstruktiv 
begleiten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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