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Gehb: Lebensnahes Urteil

Berlin (ots)

Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur zwangsweisen Durchsetzung der 
Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils erklärt der 
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat ein lebensnahes Urteil in einem 
eher ungewöhnlichen Fall gesprochen. Karlsruhe erinnerte mit dem 
heutigen Urteil daran, dass mit dem Recht auch die Pflicht der Eltern
zur Pflege und Erziehung ihres Kindes korrespondiert. Daher ist es 
jedem Elternteil zumutbar, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu
werden, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Salomonisch und lebensnah ist jedoch die Einschränkung dieses 
Grundsatzes durch das Bundesverfassungsgericht, dass der nur mit 
Zwangsmitteln gegen einen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzte 
Umgang wiederum in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Es wäre auch
töricht zu glauben, in diesen besonderen Fällen könne der Gesetzgeber
oder ein Gericht zwangsweise eine gedeihliche oder gar 
freundschaftliche Beziehung zwischen zwei Menschen herbeiführen. Hier
müssen einfach Grenzen staatlichen und justiziellen Handelns 
akzeptiert werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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