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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Widmann-Mauz: Positive Bilanz nach einem Jahr Gesundheitsreform

Berlin (ots)

Die gesundheitspolitische Sprecherin und
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärt 
anlässlich des Inkrafttretens des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes am
01.04.2007:
Die Bilanz des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes ist bereits nach 
einem Jahr positiv. Die Vorstellung der Union, über mehr Wettbewerb 
und Transparenz unser Gesundheitswesen zukunftsfester zu machen, hat 
sich als  der richtige Weg erwiesen. Mit ihrem Koalitionspartner hat 
sie den Akteuren im Gesundheitswesen vielfältige 
Steuerungsinstrumente an die Hand gegeben. Die Kritik an der Reform 
war vehement; aber jetzt zeichnet sich ein sichtbarer Erfolg ab.
Ein Beispiel hierfür sind die Arzneimittel-Rabattverträge. Immer 
mehr Verträge werden zwischen Herstellern und Krankenkassen 
abgeschlossen. Seit der Einführung der Regelungen hat sich der Anteil
der rabattierten Arzneimittel im GKV-Markt von 4 % auf 27 % erhöht. 
Bei den Generika beträgt der Anteil bereits 44 %.
Ein Ziel der Gesundheitsreform, ökonomisches Handeln zu fördern, 
wurde erreicht. Die Krankenkassen agieren wirtschaftlicher und der 
Schuldenabbau der Kassen schreitet gut voran. Ein Zeichen hierfür ist
auch der moderate Anstieg der Veraltungsausgaben von 0,4 %. 
Gleichzeitig konnten Finanzreserven von rund 3,2 Mrd. Euro aufgebaut 
werden. Dem gegenüber standen Schulden von über 8 Mrd. Euro in 2003. 
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2007 einen Überschuss 
von rund 1,8 Milliarden Euro erzielt.
Für die Versicherten kam es zu deutlichen Leistungsverbesserungen.
Seit dem 01. April 2007 sind Schutzimpfungen, 
Mütter-/Väter-Kind-Kuren, Palliativmedizin und die medizinische 
Rehabilitation Pflichtleistungen der gesetzlichen 
Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte haben mehr 
Wahlmöglichkeiten, um ihren Versicherungsschutz ihren individuellen 
Bedürfnissen anzupassen, wie beispielsweise Kostenerstattungs- oder 
Selbstbehalttarife.
Mehr Leistungsgerechtigkeit zeichnet sich über eine neue 
Honorarordnung für niedergelassene Ärzte ab. Damit wird in diesem 
Bereich die Budgetierung aufgehoben bei gleichzeitig sinkender 
Bürokratie. Dieses eröffnet neue Perspektiven für den Arztberuf.
Als neues Instrument wurde die Kosten-Nutzen-Bewertung durch das 
GKV-WSG eingeführt. Dieses Instrument befindet sich noch in der 
Entwicklungsphase. Hier ist zu verdeutlichen, dass es ich nicht um 
eine 4-Hürde der Arzneimittelzulassung handelt, sondern erst nach 
Etablierung im Markt zum Einsatz kommt. Damit ist sichergestellt, 
dass neue, innovative Produkte zeitnah auch GKV versicherten zur 
Verfügung stehen.
Ordnungspolitisch ist der Gesundheitsfonds, der zum 01.01.2009 in 
Kraft tritt, das "Herzstück" des GKV-WSG. Zur Kalkulation des dafür 
erforderlichen bundeseinheitlichen Beitragssatzes sind noch 3 
wichtige Schritte zu erfüllen: Die Festlegung des RSA, die Regelung 
zur Insolvenz von Krankenkassen sowie die Konvergenzphase zur 
Umverteilung der Ländermittel. Es handelt sich umzwingende 
Voraussetzungen.
Ein Thema wurde im Rahmen des GKV-WSG großteils ausgespart, der 
Krankenhaussektor. Hierfür gilt es noch in diesem Jahr eine 
Anschlussregelung für den ordnungspolitischen Rahmen 2009 und damit 
zum Ende der Konvergenzphase vorzulegen. Aus Sicht der Union muss 
dabei auch eine Regelung für eine Ablösung der Grundlohnrate durch 
eine alternative, sachgerechte Bezugsgröße gefunden werden. 
Gleichzeitig bedarf es einer Verlässlichkeit bei der 
Investitionsförderung durch die Länder.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz setzt bei der Veränderung der 
vorhandenen Strukturen an, die erforderlich sind, um unser 
innovatives und solidarisches Gesundheitswesens zu erhalten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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