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Gehb: Stärkung der Rechte zweifelnder Männer

Berlin (ots)

Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes zur
Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren erklärt 
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Jürgen Gehb MdB:
Mit dem neuen dualen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung und 
Vaterschaftsanfechtung ist es gelungen, ein zeitgemäßes, lebensnahes 
und niedrigschwelliges rechtliches Instrumentarium in unserem 
Familienrecht zu etablieren. Daher besteht die berechtigte Hoffnung, 
dass viele der Friktionen in den bisherigen 
Vaterschaftsanfechtungsverfahren nun endgültig der Vergangenheit 
angehören werden.
In vielen anderen Rechtsbereichen, so vor kurzem im novellierten 
Unterhaltsrecht, wurde die Stellung des Kindes und der erziehenden 
Mutter bzw. des Vaters gestärkt. An vielen anderen Stellen wurde in 
den letzten Jahren alte Zöpfe abgeschnitten und die Rechte der Frauen
gestärkt. Heute wird  an dieser Stelle unseres Familienrechts die 
Position des Mannes verbessert. Diese Besserstellung erfolgt, ohne 
die legitimen Interessen und Ansprüche von Mutter und Kind gering zu 
achten.
Im übrigen gilt das neue zweistufige Verfahren für alle 
Familienmitglieder. Auch Kinder erhalten somit erstmals ein 
rechtliches Instrument, mit dem sie feststellen können, ob ihr 
rechtlicher Vater auch wirklich ihr leiblicher Vater ist.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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