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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Uhl/Mayer: Verbesserungen im Wahlrecht und Wahlkreisneueinteilung heute verabschiedet

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung zum Wahl- und
Abgeordnetenrecht und zur Wahlkreisneueinteilung im Plenum des 
heutigen Bundestages erklären der innenpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige
Berichterstatter, Stephan Mayer MdB:
Die Gesetzentwürfe wurden von den Koalitionsfraktionen erarbeitet.
Bei den Änderungen im Wahlrecht wurden die Erfahrungen der letzten 
beiden Bundestagswahlen und u.a.  die Anregungen des 
Bundeswahlleiters und des Wahlprüfungsausschusses berücksichtigt.
Für das Wahlverfahren und für den Wähler konnten erhebliche 
Vereinfachungen und Verbesserungen durchgesetzt werden:
Die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen wird durch den Wechsel
vom Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer zum Divisorverfahren mit 
Standardrundung Sainte Lague/ Schepers verbessert.
Ausdrücklich wird geregelt, dass auf Landeslisten einer Partei 
parteifremde Bewerber nicht zulässig sind; Missverständnisse und 
Probleme bei den Landeswahlleitern bei der Aufstellung der Kandidaten
werden damit für die Zukunft ausgeschlossen.
Das seit langem überfällige zeitlich unbefristete Wahlrecht für 
alle im Ausland lebenden Deutschen wird eingeführt.
Um der steigenden Inanspruchnahme der Briefwahl Rechnung zu tragen, 
wird auf die Angabe und Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen durch 
den Wähler verzichtet.
Der Wahlbrieftransport bleibt innerhalb Deutschlands auch nach 
Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für den Wähler 
portofrei.
Im heute ebenfalls beschlossenen 18. Gesetz zur Änderung des 
Bundeswahlgesetzes werden die aufgrund der Bevölkerungsentwicklung 
zwingend erforderlichen Änderungen der Wahlkreiseinteilung 
vorgenommen.
Sachsen und Sachsen-Anhalt verlieren einen Wahlkreis, 
Baden-Württemberg und Niedersachsen gewinnen einen Wahlkreis hinzu. 
Darüber hinaus erfolgen Änderungen aufgrund kommunaler Gebiets- und 
Namensänderungen sowie von kommunalen Gebietsreformen.
Beide Gesetze sind das Ergebnis einer intensiven und erfolgreichen
vertrauensvollen Zusammenarbeit der Koalitionsfraktionen in einem 
verwaltungsrechtlichen Sachgebiet. Dies ist wenig spektakulär, aber 
von großer Bedeutung für die Wähler und wegen der bürokratischen 
Erleichterungen im besonderen Maße für die Wahlorgane und die 
Organisatoren der Bundestagswahl.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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