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Gehb/Granold: Privilegierung des Kindeswohls steht im Vordergrund

Berlin (ots)

Zur Unterhaltsrechtsreform, die heute im Deutschen
Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet wird, erklären der 
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB und die zuständige Berichterstatterin der Union, Ute Granold
MdB:
Die Umsetzung der Unterhaltsrechtsreform ist als deutliches Signal
zur Förderung des Kindeswohls zu begrüßen.
Die nun gefundene gesetzliche Regelung führt zu einer Neubewertung
der Unterhaltsberechtigung, wobei ein gerechter Ausgleich zwischen 
Kindern, Ehegatten und kinderbetreuenden verheirateten, geschiedenen 
und nicht verheirateten Elternteilen angestrebt wird. Im Vordergrund 
stehen dabei Verbesserungen für die schwächsten Mitglieder der 
Gesellschaft, die Kinder. Auch die Gerichtsfestigkeit des 
Gesetzentwurfes im Lichte der Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 2007 konnte nun erreicht 
werden.
Die Unterhaltsrechtsreform soll sich nun in der Praxis bewähren 
und die Situation der Kinder verbessern.
Daher muss auch geprüft werden, ob aus steuerrechtlichen Gründen 
in Einzelfällen die Bedarfsgemeinschaft von Kind und betreuendem 
Elternteil finanziell schlechter gestellt sein könnte als bei der 
gegenwärtigen Gesetzeslage.
Aus diesem Grunde hat die Union zuletzt im Rechtsausschuss 
gefordert, eine Einschätzung zur steuerrechtlichen Auswirkung der 
Unterhaltsrechtsreform einzuholen.
Auch eine Harmonisierung mit dem Sozialrecht sollte in diesem 
Zusammenhang geprüft werden.
Ungeachtet dieser Gesichtspunkte ist es richtig und dringlich, die
Unterhaltsrechtsreform in dieser sinnvollen Form jetzt zu 
verabschieden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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