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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben muss vorangetrieben werden

Berlin (ots)

Anlässlich des Kongresses der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Was behindert Arbeit? Teilhabe der 
Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln", erklärt der Beauftragte
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Der Kongress "Was behindert Arbeit?" hat gezeigt, wie wichtig das 
Thema "Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben" ist. 
Die enorme Resonanz mit über 400 Teilnehmern, unter ihnen der 
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder und der 
Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert, spiegelt, die Aktualität und
Brisanz des Themas wider.
Die gestrige Veranstaltung hat einen Überblick über die 
Problembereiche und möglichen Lösungsansätze geschaffen.
Mehr Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, 
außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt tätig zu sein. Hierfür müssen die richtigen 
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Einig waren sich die Teilnehmer 
darüber, dass vom Kindergarten an mehr für das selbstverständliche 
Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung getan werden muss. 
Viele beschäftigungshemmende Vorbehalte können dann erst gar nicht 
entstehen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass behinderte Menschen 
bereits in der Schule praktische Erfahrungen auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt sammeln und später eine individuelle Berufsberatung 
erfolgt. Klar ist auch, dass für die meisten Werkstattbeschäftigten 
eine Form von Unterstützung und Begleitung notwendig ist, damit eine 
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden und 
erhalten bleiben kann.
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete 
Konzept einer unterstützen Beschäftigung entspricht vom Grundsatz her
diesem Ansatz. Insbesondere vonseiten der Integrationsfachdienste 
wurde eine längere Dauer der Begleitung angeregt. Modelle wie das 
"Persönliche Budget für Arbeit" oder Integrationsprojekte zeigen, das
viel mehr Teilhabe in einer gemeinsamen Arbeitswelt möglich ist. Der 
Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget ab 2008 nach dem neunten 
Sozialgesetzbuch kann verstärkt zu Beschäftigungschancen auf dem 
allgemeinen Arbeitsmarkt führen, z. B. durch die Beauftragung von 
Integrationsfachdiensten. Hier ist es wichtig, von Anfang an die 
Entwicklungen zu beobachten und zu begleiten.
Ebenso muss überlegt werden, wie Eingangsverfahren und 
Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen 
weiterentwickelt werden können, um mehr Bezug zum allgemeinen 
Arbeitsmarkt zu schaffen.
Deutlich wurde, dass ein Arbeitsplatz auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt nicht dazu führen darf, dass Werkstattbeschäftigte 
gegenüber einer Tätigkeit in der Werkstatt für behinderte Menschen 
soziale Nachteile erleiden.
Werkstätten für behinderte Menschen werden weiterhin einen Auftrag
zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen haben.
Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs und der allgemein sinkenden
Arbeitslosenzahlen profitieren Menschen mit Behinderungen bisher noch
zu wenig von diesem positiven Trend. Die Zahl der Arbeitslosen 
insgesamt geht zwar zurück, die Werte bei schwerbehinderten 
Arbeitslosen bleiben aber deutlich hinter den allgemeinen Zahlen 
zurück. Im September 2007 waren insgesamt 16,4 Prozent weniger 
Menschen arbeitslos als noch im September 2006. Die Zahl der 
schwerbehinderten Arbeitslosen hat sich in diesem Zeitraum aber nur 
um 9,8 Prozent verringert.
In diesem Zusammenhang stehen Strukturen und 
Vermittlungsinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der 
Kritik. Die häufig wechselnden Berater in den Agenturen vor Ort, 
sowie das fehlende Fachwissen der Mitarbeiter in den Agenturen und in
den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) erschwert und demotiviert viele 
behinderte Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen 
Beschäftigungsmöglichkeit. Es muss überlegt werden, wie strukturelle 
Änderungen der BA aussehen müssen, um effektivere Vermittlungsarbeit 
leisten zu können.
Deutlich wurde, dass es dabei regionale Unterschiede gibt, die 
daraufhin deuten, dass im Bereich der Vermittlung unterschiedliche 
Instrumentarien angewendet werden.
Als erfolgreich zeigt sich die Arbeit einer ARGE in Hamburg, die 
sich seit dem letzten Jahr ausschließlich auf die Beratung und 
Vermittlung behinderter Arbeitsloser konzentriert.
Die Situation der Integrationsfachdienste, die Finanzierung der 
Ausgleichsabgabe sowie der Zurückhaltung seitens vieler Arbeitgeber, 
Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, sind Themen, die 
weiterhin einer intensiven Diskussion bedürfen, um 
Vermittlungshemmnisse aufzubrechen und lösen zu können.
Ein positives Beispiel stellen zwei - auf dem Podium vertretene - 
deutsche Großunternehmen dar, die mithilfe der 
Integrationsvereinbarung und des Betrieblichen 
Eingliederungsmanagements es ermöglichen können, Arbeitnehmer mit 
Behinderungen den Verbleib im Unternehmen durch individuelle Beratung
und Präventionsmaßnahmen zu sichern.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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