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Steinbach/Haibach: YouTube Sperrung in der Türkei verstößt gegen Meinungsfreiheit

Berlin (ots)

Anlässlich der Sperrung der YouTube-Webseite in der
Türkei erklären die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre 
Hilfe der CDU/CSU-Fraktion, Erika Steinbach MdB sowie der 
stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Holger 
Haibach MdB:
Die Entscheidung eines Gerichtes in der zentralanatolischen Stadt 
Sivas die türkische YouTube-Seite wegen angeblicher Beleidigung des 
türkischen Staatsgründers Atatürk sperren zu lassen, ist ein 
inakzeptabler Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Es 
gehört zum Wesen einer wehrhaften Demokratie, dass sie auch mit 
unbequemen Meinungsäußerungen zurechtkommt.
Das Urteil reiht sich in eine Kette von Vorfällen ein, bei denen 
das Recht auf freie Meinungsäußerung in inakzeptabler Weise 
eingeschränkt wurde. Berichte unabhängiger 
Nichtregierungsorganisationen belegen, dass strafrechtliche 
Ermittlungen gegen Journalisten, Schriftsteller, Intellektuelle und 
Menschenrechtsverteidiger in der Türkei immer noch zum Alltag 
gehören. Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches - welcher
die Herabwürdigung des Türkentums unter Strafe stellt - ist dabei oft
ein Vehikel für die Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Die Türkei hat sich mit der Ratifikation des Internationalen 
Abkommens über bürgerliche und politische Rechte auch international 
zur Einhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit verpflichtet. Für ein
Land, welches den Beitritt zur europäischen Wertegemeinschaft 
anstrebt, muss die Einhaltung dieser Verpflichtung oberstes Gebot 
sein.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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