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Widmann-Mauz/Eichhorn/Spahn: Ausstiegsorientierung muss oberstes Ziel in der Suchttherapie bleiben

Berlin (ots)

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema 
"Heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger" erklären die Vorsitzende
und Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, die 
Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB 
und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 
Gesundheitsausschuss, Jens Spahn MdB:
Die Ergebnisse des zweijährigen Modellvorhabens zur 
heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lassen aus Sicht der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion viele zu klärende Tatbestände offen. 
Diamorphin auf Basis der Erkenntnisse des Modellvorhabens als neue 
Drogentherapie für Schwerstabhängige in die Regelversorgung und damit
zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in den 
Leistungskatalog der GKV aufzunehmen, ist nach Aussage von 
Sachverständigen aus Ärzteschaft, Wissenschaft und 
Krankenversicherungen problematisch.
Entscheidend hierfür ist zum einen, dass die Behandlung von 
Patienten mit Diamorphin im Modellvorhaben gegenüber einer 
Methadonbehandlung nicht eindeutig überlegen erscheint. Zum anderen 
lässt sich in der Regelversorgung die Gruppe der Abhängigen, die nach
den aufgeführten Kriterien Anspruch auf eine Diamorphinbehandlung 
hätten, nicht klar eingrenzen und bildet damit eine unkalkulierbare 
Größe. Die daraus resultierenden finanziellen Belastungen für die GKV
wären nicht abschätzbar.
Die Diamorphinabgabe zeigt insbesondere in der Schweiz, dass sie 
keinen wirklichen Ausstiegscharakter vorweist. In der Schweiz sind 
die Dosen der Patienten im Durchschnitt in den letzten Jahren 
gestiegen. Darüber hinaus steigt die Verweildauer der Patienten, die 
sich in der diamorphingestützten Behandlung befinden, kontinuierlich 
an. Dieses ist mit einer ausstiegsorientierten Drogentherapie nicht 
vereinbar. Darüber hinaus war die Frage der Ausstiegsorientierung 
kein Untersuchungsgegenstand im Modellvorhaben.
Sachverständige, auch auf Ärzte- und Kassenseite, sehen es als 
zwingend notwendig an, vor einer geforderten Überführung der 
diamorphingestützten Behandlung in die Regelversorgung weitere 
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Diamorphinabgabe, 
insbesondere die Ausstiegsorientierung und die Anforderungen an die 
Patientengruppe zu klären. Es ist nicht hinzunehmen, eine neue, noch 
nicht vollständig erschlossene Therapieform in den Leistungskatalog 
der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, ohne die Risiken 
für die Betroffenen und die Beitragszahler klar festgestellt zu 
haben.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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