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Gehb/Krings/Klöckner: Verbraucherinsolvenz effizient und kostensparend umsetzen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des
Gesetzentwurfs zur Verbraucherinsolvenz durch das Bundeskabinett 
erklären der Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht, Dr. Jürgen Gehb 
MdB, der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das 
Insolvenzrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. 
Günter Krings MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die Verbraucherinsolvenz hat sich seit ihrer Einführung im Jahre 
1999 grundsätzlich bewährt. Nicht nur einem Unternehmen sollte die 
Möglichkeit gegeben werden, sich aus einer Überschuldungssituation zu
befreien, sondern gleichfalls einer Privatperson. Die Zahl von etwa 
92.310 Verbraucherinsolvenzen allein im vergangenen Jahr zeigt das 
Ausmaß der Überschuldung von Privathaushalten in Deutschland und 
macht deutlich, wie sehr das Instrument der Privatinsolvenz gebraucht
wird.
Sieben Jahre Erfahrung mit der Verbraucherinsolvenz haben 
allerdings auch Schwachstellen des Gesetzes aufgezeigt, die nun 
korrigiert werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Insolvenz 
von völlig mittellosen Schuldnern. Selbst wenn bei den Schuldnern 
nichts mehr zu holen ist, muss nach der jetzigen Rechtslage zunächst 
zwingend ein kostenträchtiges Insolvenzverfahren durchgeführt werden.
Davon profitieren jedoch weder die überschuldeten Personen noch die 
Gläubiger. Es wird lediglich Bürokratie erzeugt, die Kosten 
verursacht.
Daher ist die Absicht der Bundesregierung zu begrüßen, ein 
Verfahren für völlig mittellose Schuldner einzuführen, das weniger 
aufwendig und damit kürzer ist sowie weniger Kosten verursacht. In 
den parlamentarischen Beratungen wird sich zeigen müssen, ob dieses 
Ziel mit den angedachten Änderungen auch hinreichend erreicht werden 
kann. Eine faktische Privilegierung des völlig mittellosen Schuldners
gegenüber dem, der jedenfalls noch einen kleinen Teil seiner Schulden
zurückzahlen kann, wäre jedenfalls das falsche Signal an alle 
Verbraucher. Insofern wird im parlamentarischen Verfahren zu prüfen 
sein, ob nicht die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem
Thema aufgegriffen werden sollten. So wurden u. a. ein 
treuhänderloses Verfahren und eine Verlängerung der sogenannten 
Wohlverhaltensperiode von sechs auf acht Jahren vorgesehen.
Neben der Berücksichtigung der Schuldnerseite darf nicht vergessen
werden, dass bei jeder Verbraucherinsolvenz auch private Gläubiger 
leer ausgehen und einen erheblichen finanziellen Verlust erleiden. 
Daher ist ein besonderes Augenmerk auf die Gläubigerseite zu legen. 
Der Gesetzentwurf bietet hier gute Ansätze, wie die Möglichkeit einer
nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung bei einem 
unredlichen Verhalten des Schuldners. Nur dem Schuldner, der sich an 
die Regeln hält, soll eine schuldenfreie Perspektive eröffnet werden.
In Zukunft sollte die Verbraucheraufklärung und Prävention noch 
stärker vorangetrieben werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit 
Geld, aber auch eine dauerhafte Ausstattung der Schuldnerberatung ist
notwendig, um die Zahl der Verbraucherinsolvenzen langfristig wieder 
zu senken.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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