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Bleser: NABU-Vorwürfe gehen an Realität vorbei

Berlin (ots)

Zu den Vorwürfen des NABU im Zusammenhang mit der
ausstehenden Verabschiedung des Änderungsgesetzes zum 
Bundesnaturschutzgesetz erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Die Vorwürfe des NABU, dass Land- und Forstwirtschaft u.a. nicht 
bereit seien, ihren Beitrag zum Natur- und Artenschutz zu leisten, 
weise ich in aller Schärfe zurück. Wir würden in Deutschland nicht 
über eine solche Vielfalt an Naturschutz- oder FFH-Flächen verfügen, 
wenn sich Land- und Forstwirtschaft nicht über Jahrhunderte hinweg 
nachhaltig verhalten hätten. Auch die weiteren Anschuldigungen des 
NABU zeugen von wenig Sachkenntnis und sind eher dem Bemühen eines 
Umweltverbandes zuzuschreiben, neue politische Aktionsfelder zu 
erschließen.
Die Unionsfraktion hätte dem Änderungsgesetz zusammen mit sieben 
weiteren Änderungsanträgen zugestimmt. Nur ein Antrag, der die 
Projektdefinition ändern sollte, konnte von uns nicht mitgetragen 
werden. Dass der Umweltausschuss den Abschluss des ganzen 
Gesetzgebungsverfahrens gestoppt und auf einen späteren Zeitpunkt 
verschoben hat, liegt nicht in unserer Verantwortung. Wer daraus den 
Vorwurf der Verweigerungshaltung formulieren will, macht sich 
lächerlich.
Der Projektbegriff in der FFH-Gesetzgebung sollte durch einen 
weiteren Änderungsantrag angepasst werden. Dies hätte unserer Ansicht
nach zu einer unnötigen Infragestellung der in Deutschland - im 
Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten - üblichen guten fachlichen 
Praxis geführt. Diese Praxis steht in der Regel im Einklang mit den 
FFH-Grundsätzen. Außerdem können die Bundesländer ihrerseits 
Bewirtschaftungsauflagen machen.
Die immer wieder zitierte akute Gefahr von Strafzahlungen, die 
Deutschland drohen, wenn das Änderungsgesetz nicht sofort 
verabschiedet würde, besteht unserer Ansicht nach nicht. Die 
EU-Kommission hat der Bundesregierung in ihrem Schreiben von Ende 
Juni zwei Monate Zeit zu einer Stellungnahme gegeben. Diese Frist 
hätte auch kürzer bemessen werden können. Diese Zeit muss dafür 
genutzt werden, in Brüssel die Bedeutung der guten fachlichen Praxis 
in Deutschland zu vermitteln.
Bei allen drei beabsichtigten Ausnahmen von der guten fachlichen 
Praxis (Holzeinschlag in größeren Mengen, Waldwegebau oder 
Grünlandumbruch), die zukünftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung 
erfordert hätten, gibt es in Deutschland keine Probleme. Die Union 
wird diese zusätzliche Bürokratie daher nicht mitmachen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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