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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Börnsen: Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes nutzen

Berlin (ots)

Anlässlich eines Gesprächs mit der Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien (BPjM) erklärt der kultur- und 
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang 
Börnsen (Bönstrup) MdB:
Trägermedien, ob Computer, Film, CD oder Fernsehen müssen, wenn 
Jungendliche durch Text, Bild oder Tönen zum Rassenhass zur 
Gewaltanwendung, Gewalttätigkeit oder zu Verbrechen aufgestachelt 
werden, mit einem eindeutigen Verbot rechnen. Und so geschieht es 
auch. Der Jugendmedienschutz in Deutschland funktioniert. Neue 
Verbote sind nicht nötig, wenn man die Möglichkeiten des 
Jugendmedienschutzes nutzt. Im tatsächlichen Vollzug liegt oft noch 
das Defizit. Das gilt auch für die sogenannten Killerspiele.
Unsere Kinder und Jugendlichen können vor Medieninhalten, die sie 
in ihrer Entwicklung gefährden, wirksam geschützt werden. Dabei 
stehen nicht nur die in letzter Zeit in Verruf gekommenen sogenannten
Killerspiele im Focus der Bundesprüfstelle. Auch frauenfeindliche 
Hip-Hop Musik oder überspitzt brutale Manga-Comics geraten immer mehr
unter Verdacht, jugendgefährdende Inhalte zu verbreiten und kommen 
auf den Index, wenn sie Gefährdungspotentiale enthalten.
Die Bundesprüfstelle leistet dazu einen wichtigen und 
unverzichtbaren Beitrag. Indizierte Medien dürfen nicht mehr beworben
werden. Damit wird sichergestellt, dass diese Medien keinen breiten 
Bekanntheitsgrad erlangen können. Doch dabei bleibt es nicht. Seit 
2005 ist die Bundesprüfstelle um den medienpädagogischen Bereich 
erweitert worden. Die Förderung wertorientierter Medienanwendung wird
verstärkt. Positive Beispiele für Jugendliche setzen ist der richtige
Weg.
Die Prüfstelle kann nur auf Veranlassung einer Behörde tätig 
werden. Es gibt in Deutschland aus der Erfahrung des 
Nationalsozialismus heraus keine Zensur. Meinungs-, Wissenschafts- 
und Kunstfreiheit sind Grundrechte, deren Garantie mit der ebenfalls 
im Grundgesetz verankerten Aufgabe des Jugendschutzes in Einklang 
gebracht werden muss. Der Jugendmedienschutz ist eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, keine alleinige von Prüfstellen oder
Strafverfolgungsbehörden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher 
aufgerufen, Medien bei Verdacht auf Jugendgefährdung einer Behörde 
oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu melden. Nur 
auf diesem Wege können Inhalte geprüft und gegebenenfalls indiziert 
werden.
Als ein Ergebnis des Treffens wurde deutlich, dass der vorhandene 
Rechtsrahmen für Indizierung und auch Verbot jugendgefährdender 
Medien ausreicht. Auch das Sofortprogramm von 
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zur Unterbindung der 
Abgabe gewalttätiger Medien an Jugendliche ist ein wesentlicher 
Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus wäre 
eine Reform der Altersstufen bei der Altersfreigabe von Träger- und 
Telemedien notwendig, da die geltenden Kriterien der Entwicklung von 
Kindern und Jugendlichen nicht mehr entsprechen. Ein weiteres Mittel 
wäre, den Bekanntheitsgrad der Bundesprüfstelle zu erhöhen. Wenn wir 
die Verantwortung der Eltern einfordern, müssen wir auch die 
Instrumente verbessern, wie sie ihrer nicht einfachen Aufgabe bei der
"Medienkontrolle" zum Wohle ihrer Kinder gerecht werden können. 
Kampagnen des Bundesfamilienministeriums mit Medienpartnern wie 
"Schau Hin" können dabei wegweisend sein.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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