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Biometrische Verfahren auf dem Prüfstand
Sicherheitsrisiko Biometrie

Hannover (ots)

Biometrische Erkennungssysteme sollen die
Verbrechensbekämpfung unterstützen oder die Geheimzahl am
Bankautomaten ersetzen. Doch die Technik produziert viele Fehler und
ihr tatsächlicher Nutzen bleibt umstritten. Auch
datenschutzrechtliche Bedenken sind noch immer nicht geklärt, so das
Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 5/01.
In Florida musste die Polizei ein Gesichtserkennungssystem mit
einigen Dutzend Kameras nach zwei Monaten wieder abschalten. Statt
Verbrecher aufzuspüren, hat es ausnahmslos Fehlalarme produziert.
Ähnlich problematisch sind die Identifikationsmethoden per
Fingerabdruck oder über die Struktur der Iris. Wichtige biometrische
Verfahren bei der Zugangskontrolle wie Fingerabdruck, Iris-Scan oder
Stimmerkennung kämpfen mit beträchtlichen Schwankungen der Rohdaten.
Selbst wenn die Daten von ein- und derselben Person stammen, kommt es
beim Abgleich der aufgenommenen Prüfdaten mit den gespeicherten
Mustern zu Fehlern. Dabei wird entweder ein Zugangsberechtigter
zurückgewiesen oder ein Unbefugter durchgelassen.
Problematisch bleibt auch der datenschutzrechtliche Aspekt bei der
Speicherung und Übertragung von Biometriedaten. Ein Austausch solcher
Daten bietet Ansatzpunkte für Verknüpfungen, mit denen Profile für
Marketingzwecke entstehen könnten. "Der Bürger wird zum Objekt und
ist Auswertungsinteressen ausgeliefert, von denen er weder Kenntnis
erlangen noch sie beeinflussen kann," warnt c't-Experte Richard
Sietmann.
Ein praktikabler und sicherer Masseneinsatz biometrischer
Erkennungssysteme sei in den nächsten Jahren nicht zu erwarten,
schreibt c't. Auch die Banken würden von den bisherigen PIN-Nummern
in absehbarer Zeit nicht auf unsichere Gesichtserkennungsmethoden an
den Geldautomaten umstellen. (ae)
Titelbild c't 5/2002: 
www.heise.de/presseinfo/bilder/ct/02/ct052002.jpg
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